Häuser gemalt

Wohngeld – Expertenanhörung und Bundesrat

Die von der Bundesregierung geplante Dynamisierung beim Wohngeld hat die Zustimmung von Experten gefunden. Allerdings fordern sie mehrheitlich eine automatische Anpassung in jedem und nicht in jedem zweiten Jahr. Dies zeigte sich bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816, 19/11696) im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen.

Höheres Leistungsniveau

Die Bundesregierung will das Leistungsniveau des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 angeheben. Die Reichweite soll so ausgeweitet werden, dass die Zahl der Empfänger im nächsten Jahr nicht nur rund 480.000 Haushalte umfasst, wie es ohne Reform der Fall wäre, sondern circa 660.000 Haushalte.

Über den Fortgang der Gesetzesinitiative berichteten wir im März 2019 und im Juni 2019.

jährliche Dynamisierung

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßte die Dynamisierungsregelung als einen ersten und wichtigen Schritt. Sie verwies auf einen „Drehtüreffekt“: Viele Haushalte müssten durch die fehlende Anpassung des Wohngeldes in andere Leistungssysteme wechseln. Eine Klimakomponente müsse in die Berechnungen des Niveaus einfließen, wenn die Details über Maßnahmen der Regierung bekannt seien. Bis dahin sollten zumindest die Heizkosten berücksichtigt werden.

Auch der Deutsche Caritasverband hob die beabsichtigte regelhafte Dynamisierung des Wohngeldes hervor. Dadurch müssten steigende Wohnkosten nicht zum Anspruchsverlust oder zum Systemwechsel führen. Sie begrüßte die vorgesehene Anhebung der Höchstbeträge für Mieten und Belastungen nach Mietstufen sowie die Einführung einer neuen Mietstufe VII grundsätzlich, bezweifelte jedoch, dass die Obergrenzen das Mietniveau realistisch abbilden. Auch sie forderte die Einführung einer Heizkostenkomponente, durch welche die entsprechenden Preisentwicklungen transparent nachvollziehbar würden.

Klimakomponente

Der DGB begrüßte die Stärkung des Wohngeldes als wichtiges sozialpolitisches Instrument, das verhindere, dass Menschen in die Grundsicherung abrutschen. Um diesem Abrutschen wirksamer präventiv begegnen zu können, sei aber eine Entschärfung der Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Wohngeld vonnöten. Außerdem sei die öffentliche Hand gefordert, den Bestand an preisgebundenen Wohnungen stark zu erhöhen. Dafür müssten Bund und Länder jedes Jahr gemeinsam sieben Milliarden Euro an Fördergeld bereitstellen. Zudem sei es erforderlich, den Mietmarkt stärker zu regulieren. Wohngeld sei kein Ersatz für eine soziale Wohnungspolitik.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband plädierte dafür, das geplante Gesetz an den aktuellen Gegebenheiten des Immobilienmarktes und den jährlichen Entwicklungen der Einkommens- und Verbraucherpreise auszurichten. Ansonsten drohe die Reform nach kurzer Zeit zu verpuffen. Er drängte zudem darauf, dynamische Heizkosten- und Energiekostenkomponenten sowie eine Klimakomponente im Rahmen energetischer Sanierungen einzuführen. Die Einführung einer Klimakomponente forderte auch der Deutsche Mieterbund. Auf Dauer müssten Mietaufschläge wegen energetischer Sanierung berücksichtigt werden.

Länder fürchten Mehrkosten

Der Bundesrat begrüßte zwar in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Entlastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten, verwies aber auf die hohen Belastungen für die Länder und plädierte dafür, dass die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes vom Bund alleine getragen werden sollen. Dies lehnt die Bundesregierung aber ab. Eine hälftige Aufteilung der Wohngeldausgaben zwischen Bund und Ländern habe sich im Verwaltungsvollzug bewährt, heißt es in der Begründung.

Der letzte Punkt ist offensichtlich noch nicht ausdiskutiert. Vermutlich wird die Wohngeldreform daher frühestens in der letzten Bundesratssitzung in diesem Jahr endgültig verabschiedet. In Kraft treten, so die Planung, soll das Gestz schon ein paar Tage später, nämlich am 1. Januar 2020.

Quellen: Bundestag, Fokus Sozialrecht

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