Stellungnahme des Bundesrats
Das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes konnte trotz Bedenken den Bundesrat passieren. Der Bundesrat verzichtete auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses.
In seiner Stellungnahme zweifelte der Bundesrat daran, ob und inwieweit die Erhöhungen der Bafög-Leistungen auch nur annährend der tatsächlichen Lebenssituation vieler an sich bedürftiger Studierenden gerecht werden kann. Allein die Veranschlagung von 325 Euro für die Mietkosten dürfte in den allermeisten Fällen illusorisch sein, zumal gerade in den typischen Universitätsstädten seit der letzten Erhebung 2016 die Mieten überproportional angestiegen sind.
Die Änderungen
Die Bundesregierung die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge in drei Stufen anheben.
- Erster Schritt, August 2019:
– Die Bedarfssätze sollen zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2019 um 5 Prozent angehoben werden.
– Die Einkommensfreibeträge werden um 7 Prozent angehoben.
– Der Krankenversicherungszuschlag steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag steigt von 15 auf 25 Euro. - Zweiter Schritt, August 2020:
– Eine Anhebung der Bedarfssätze um 2 Prozent bei gleichzeitiger
– Anhebung des Wohnzuschlags, der für auswärts wohnende Studierende künftig 325 Euro betragen soll.
– Die Einkommensfreibeträge werden um 3 Prozent angehoben.
– Der Vermögensfreibetrag für eigenes Vermögen wird von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben.
– Die Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern werden von derzeit jeweils 2.100 Euro auf 2.300 Euro angehoben. - Dritter Schritt, August 2021:
– Die Einkommensfreibeträge werden um 6 Prozent angehoben.
Weitere Änderungen
Krankenversicherungszuschüsse für über 30jährige
Insbesondere für Auszubildende, die in der Regel ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr in der Krankenversicherung der Studierenden versicherungspflichtig sind und als freiwillig Versicherte höhere Beiträge zahlen müssen, sind künftig entsprechend höhere Zuschläge vorgesehen (155 Euro).
Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium:
- Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags von 130 Euro zunächst auf 140 Euro (Herbst 2019), dann auf 150 Euro (Herbst 2020).
- Berücksichtigung von Kinderpflege/-betreuungszeiten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes (vorher: bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) als Grund für das Überschreiten der BAföG-Altersgrenzen bei Studienbeginn, bzw. für eine BAföG-Verlängerung bei Überschreitung der Regelstudienzeit und deswegen späterer Vorlage des BAföG-Leistungsnachweises
- Berücksichtigung der häuslichen Pflege von nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3) bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit.
Änderung der Rückzahlungsmodalitäten
Die Hälfte der individuellen BAföG-Förderbeträge ist ein zinsloses Darlehen. Bisher mussten davon maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Nach der Neuregelung sind höchstens 77 Monate lang 130 Euro zurückzuzahlen.
Zinsloses Volldarlehen
Die BAföG-Förderungsart „verzinsliches BAföG-Bankdarlehen“ (KfW) wird durch „zinsloses BAföG-Volldarlehen“ (Staat) ersetzt.
Quelle: Bundesanzeiger, Studentenwerk
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