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Rentenerhöhung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat es sozusagen amtlich gemacht, die Zahlen für die Erhöhung der Renten zum 1.7.2019 liegen vor.

  • Steigerung West um 3,18 Prozent,
  • Steigerung Ost um 3,91 Prozent.

Damit steigt der Rentenwert im

  • Westen von 32,03 Euro auf 33,05 Euro,
  • Osten von 30,69 Euro auf  31,89 Euro.

Die Berechnung beruht auf Zahlen des statistischen Bundesamt zur Lohnentwicklung. Die genaue Berechnung mit Hilfe der Rentenanpassungsformel kann man in wikipedia nachlesen.

Das Ost-Rentenniveau soll 2024 das Niveau der Westrenten erreicht haben. Zur Zeit liegt es bei 96,5 Prozent.

Durch die Anhebung des Rentenwerts steigen nicht nur die Renten bei der

  • Altersrente
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Witwen- und Witwerrenten
  • Waisenrente,
  • Sozialversicherung der Landwirte

auch die Hinzuverdienstgrenzen sind betroffen:

  • für Rentner wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, deren Rentenbeginn vor dem 30.6.2017 lag.
  • für die Bezieher von Witwen- oder Witwerrenten

Auch für die Unfallversicherung ist der Rentenwert relevant:

Die Höhe des Pflegegeldes nach § 44 SGB VII wird jährlich entsprechend der Rentenentwicklung angepasst. Das Pflegegeld beträgt unter Berücksichtigung der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe ab 1.7.2019 monatlich

zwischen 374 EUR und 1.491 EUR in den alten Bundesländern
(bis 30.6.2019: zwischen 362 EUR und 1.445 EUR) und

zwischen 354 EUR und 1.423 EUR in den neuen Bundesländern
(bis 30.6.2019: zwischen 341 EUR und 1.369 EUR) festzusetzen.

Die Blindenhilfe ist ebenfalls an den Rentenwert gekoppelt:

So wird das Blindengeld zum 1. Juli

  • für Personen über 18 Jahre von 717,07 auf 739,91 EUR und
  • für Personen unter 18 von 359,15 auf 370,59 EUR steigen.

Auch die Blindenhilfe einiger Bundesländer, die ihre Leistung an den Rentenwert gekoppelt haben, steigt. Es sind dies:

  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen.

Quelle; BMAS, SOLEX

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