Wäscheleine mit Kindersocken und Geldscheinen

Petition und Antrag zum Unterhalstvorschuss

Unterhaltsvorschuss verfolgt das Ziel, den allein stehenden Elternteil zu entlasten und den Ausfall an Unterhalt für sein Kind nicht entstehen zu lassen. Nun gibt es einen Antrag der Fraktion die Linke im Bundestag und eine Petition, die eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetz fordern. Hauptkritikpunkt ist jeweils die Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss.

Petition

Die aktuelle Regelung bedeute eine Benachteiligung der Kinder von Alleinerziehenden, die Berechtigte von UhVorschG-Leistungen sind, gegenüber Kindern Unterhaltspflichtiger, die den Unterhalt zahlen (können).
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt in Deutschland den Unterhaltsanspruch.
Im zivilen Unterhaltsrecht wird das Kindergeld durch beide Elternteile geteilt. Der Elternteil, der die meiste Sorgearbeit übernimmt und der Elternteil, der Unterhalt zahlt, bekommen jeweils ein halbes Kindergeld. Problematisch ist allerdings, dass seit einer Sparmaßnahme aus dem Jahr 2008 das gesamte Kindergeld auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet wird, statt wie im zivilen Unterhaltsrecht nur das hälftige: Damit, so die Petenten, würden Alleinerziehende und ihre Kinder abgestraft, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Antrag

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag darüber hinaus weitere Reformen. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. 

wie geht es weiter?

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung steht immerhin, dass eine Änderung bei der Kindergeldanrechnung im Unterhaltsvorschuss „geprüft“ werden soll. Der Antrag der Linksfraktion wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein.

Quellen: Bundestag, innn.it, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: Fotolia_48139166_Subscription_XXL.jpg