Bunte Sparschweine von klein nach groß

Altersvorsorgereformgesetz

Neben der gesetzlichen Rente soll eine ergänzende, freiwillige Altersvorsorge einen Beitrag dazu leisten, den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Der Staat fördert daher sowohl die betriebliche Altersversorgung als auch die private Altersvorsorge, damit Bürgerinnen und Bürger durch Ersparnisbildung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Ende 2024 gab es rund 15 Millionen private Altersvorsorgeverträge. Gegenüber den heutigen Bezieherinnen und Beziehern von Alterseinkünften haben seit der Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2002 damit deutlich mehr Personen im erwerbsfähigen Alter eine zusätzliche Anwartschaft aufgebaut. Aber nach einer anfänglich stark steigenden Anzahl an Vertragsabschlüssen verlangsamte sich in den letzten Jahren diese Dynamik. Die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge ist seit dem Jahr 2018 sogar leicht rückläufig.

Referentenentwurf

Mit dem jetzt vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurf soll die private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen.

Kernpunkte des Entwurfs

  • Zulassung renditeorientierter Altersvorsorgedepots ohne Garantien neben klassischen Garantieprodukten.
  • Einführung eines Standardprodukts („Standarddepot Altersvorsorge – Standarddepot“) mit klaren Vorgaben, z. B. einer maximalen jährlichen Effektivkostenobergrenze von 1,5 %.
  • Straffung der Zertifizierungskriterien zur Kostensenkung und besseren Vergleichbarkeit der Produkte.
  • Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit zur Vermeidung von Doppelbelastungen bei einem Anbieterwechsel.
  • Flexibilisierung der Auszahlungsphase, z. B. durch die Wahl zwischen lebenslangen Leistungen oder langlaufenden Auszahlungsplänen.
  • Standardisierte Produktinformationen, die Vergleiche erleichtern.
  • Beibehaltung der Grundprinzipien der Förderung (Sonderausgabenabzug in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung), aber vereinfachte und beitragsproportionale Zulagen für mehr Verständlichkeit und niedrigere Bürokratie.
  • Besondere Förderung von Personen mit geringen und mittleren Einkommen sowie von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern mit Kindern.
  • Erhalt von Bestandsverträgen mit der Option zum Wechsel in die neue Förderung.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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