Zum 1. Juli treten einige Neuregelungen in Kraft, die hier noch mal zusammengefasst sind. Ausführliches zu den einzelnen Punkten wurde hier schon beschrieben.
Rentenerhöhung
Die Bezüge für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen bundesweit um 3,74 Prozent. Für einen Rentner mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet dies damit künftig etwa 66 Euro mehr im Monat. Mehr dazu hier.
Opfer des SED-Regimes
Das Gesetz sieht vor, die Opfer des SED-Regimes besser abzusichern. So steigt die monatliche Rente für ehemalige DDR-Häftlinge ab Juli 2025 von 330 auf 400 Euro. Außerdem steigt die Opferrente künftig automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung und ist nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt. Mehr dazu hier.
Pflegende Angehörige
In der sozialen Pflegeversicherung erstmals ein einheitlicher „Gemeinsamer Jahresbetrag“ für Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege eingeführt. Dieser neue Gesamtleistungsbetrag beträgt jährlich 3.539 Euro und entspricht der bisherigen Summenhöchstgrenze aus Verhinderungspflege (1.685 Euro) und Kurzzeitpflege (1.854 Euro). Mehr dazu hier.
Mindestlöhne in der Altenpflege
Die Erhöhung ist die dritte und letzte Stufe der Anhebungen, die die Pflegekommission im August 2023 beschlossen hatte. Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn auf 17,35 Euro, für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro. Mehr dazu hier.
Barrierefreiheit
Bereits zum 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG ) – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Mehr dazu hier.
Zum BFSG gibt es auch ausführliche Informationen auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Quelle: FOKUS-Sozialrecht
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