Schild Barrierefreier Zugang

Stärkung der Barrierefreiheit

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit dem BFSG soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in dem wichtigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie verbessert werden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei herzustellen bzw. zu erbringen. Darunter fallen unter anderem Mobiltelefone, Computer und Geldautomaten, aber auch Online-Shops, Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen. Das Gesetz wurde schon vor vier Jahren verabschiedet, um den Unternehmen Zeit zur Umsetzung der Vorgaben zu lassen.

EU-Richtlinie wird umgesetzt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nennt rechtliche Vorgaben für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden. Mit dem Gesetz wird erstmals in Deutschland die private Wirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet. Das BFSG setzt die Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um, den sogenannten „European Accessibility Act“ (EAA).

Was ist barrierefrei?

Laut Definition § 3 Absatz 1 BFSG sind Produkte und Dienstleistungen „barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Anwendungsbereich

Unter das BFSG fallen nicht generell alle Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Anwendungsbereich ist deckungsgleich mit der Richtlinie (EU) 2019/882, die das Gesetz umgesetzt hat. In § 1 Absatz 2 und 3 BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen genannt, die in den Anwendungsbereich fallen.

Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:

  • Telekommunikationsdienste,
  • E-Books,
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr,
  • Bankdienstleistungen,
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr,
  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Umsetzungsstand und weitere Informationen

Der aktuelle Wissensstand der Bundesfachstelle Barrierefreiheit über den Umsetzungsstand und viele weitere Details kann man auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nachlesen.

Quellen: BMAS, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com katermikesch.jpg