Händestapel aus Kinderhänden

Organspende-Register

dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger einer Organspende auch digital zustimmen. Das neue Organspende-Register speichert die Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen elektronischen Verzeichnis. Es ist eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung zur Organspende rechtlich verbindlich zu dokumentieren – neben dem bisherigen Organspendeausweis und der Patientenverfügung.

Mindestalter 16

Alle Bürger und Bürgerinnen ab 16 Jahren können sich kostenlos eintragen. Organspendeausweis und Patientenverfügungen bleiben weiterhin gültig.

Das Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten werden können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann ihn jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Online-Ausweisfunktion

Um sich im Organspende-Register eintragen zu können, muss aus Sicherheitsgründen die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein.

Das Organspende-Register ermöglicht einen Zugriff jederzeit und von überall. Dadurch können sich Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell und sicher über eine Zustimmung informieren. Die Zustimmung kann nicht „verloren gehen“. Das Register stellt sicher, dass die persönlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Organspende-Register

Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt das Organspende-Register. Es speichert die persönlichen Daten geschützt. Das Organspende-Register ist nicht öffentlich einsehbar. Zugreifen können nur autorisierte Stellen wie Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern. Außerdem können Bürger und Bürgerinnen ihre Zustimmung jederzeit wieder digital zurücknehmen.

Informationen

Quelle: Bundesregierung

Abbildung: seminar_kinder-inklusion_AdobeStock_275230287_600x600@2x.jpg