Bunte Sparschweine von klein nach groß

Zusatzbeitrag steigt 2023

Gesundheitsminister Lauterbach hat Ende Juni einen Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Den gesetzlichen Krankassen drohen in den näcshsten Jahren enorme Defizite.

Stückwerk seit Jahren

Jetzt rächt sich, dass in den vergangenen Jahren niemals eine grundlegende Reform der Krankenversicherung gelungen ist. Beispielsweise eine Steuerfinanzierung von versicherungsfemden Leistungen wie etwa die Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen für ALG II-Empfänger oder die Kosten der Familienversicherung. Statt dessen wurde immer wieder hier ein Loch gestopft, da der Zuschuss erhöht und dort eine neue Leistung eingeführt.

Durch die massiven Ausgabensteigerungen während der Corona-Pandemie droht das System jetzt zusammenzubrechen. Dazu kommen die massiven Preisteigerungen und die hohen Energiekosten, die durch Russlands Überfall auf die Ukraine noch weiter Fahrt aufgenommen haben.

Zusatzbeitrag 1,6 Prozent

Offensichtlich ist dem neuen Gesundheitsminister aber auch nichts anderes eingefallen als seinen Vorgängern. Wieder werden Zuschüsse erhöht und ein Großteil der Last auf die Beitragszahler abgewälzt.

So sollen die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr von 1,3 auf 1,6 Prozent steigen. Damit können etwa 5 Milliarden des erwarteten 17 Milliarden-Defizits finanziert werden. Darüber hinaus sollen Finanzreserven der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds weiter abgeschmolzen werden. Die Pharmaindustrie soll einen „Solidarbeitrag“ in Höhe von einer Milliarde Euro zahlen. „Effizienzverbesserungen ohne Leistungskürzungen in der Versorgung“ sollen weitere drei Milliarden Euro einsparen.

Kritik und Verwirrung

Wie sagte schon Majestix, der Häuptling des bekannten gallischen Dorfes: „Es ist noch nicht aller Tage Abend“ bevor ihm der Himmel auf den Kopf fällt. Von allen Seiten hagelt es Kritik an dem Gesetzentwurf von Ärzten, Krankenkassen, Patientenvertretern und der Pharmaindustrie. Dazu kommen noch Unstimmigkeiten in der Koalition: Während das Finanzministerium erklärt, die Ressortabstimmung zum Entwurf sei abgeschlossen, hieß es aus Christian Lindners Finazministerium nun, die Ressortabstimmung sei nicht abgeschlossen. Dies berichtet der Tagesspiegel am 12.Juli. 
Es lässt sich also vermuten, dass es im geplanten Gestz noch einige Änderungen geben wird.

Zusatzbeitrag

Seit 2015 liegt der Beitrag für die Krankenversicherung bei 14.6 Prozent. Die Krankenkassen können aber einen Zusatzbeitrag erheben, der je nach Kasse unterschiedlich ausfällt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die für die Zuweisungen nach den §§ 266 und 270 SGB V zur Verfügung stehen, geteilt durch die voraussichtlichen jährlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen, multipliziert mit 100. Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises (§ 220 Abs. 2 SGB V) die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Folgejahr fest und macht diesen Wert jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres im Bundesanzeiger bekannt.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Tagesspiegel, SOLEX

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