Frei nach Loriot: „Ein Leben ohne Smartphone ist möglich, aber sinnlos.“
Allerdings gibt es viele Menschen, die sehen das überhaupt nicht so. Und das sind nicht unbedingt alles alte Menschen, die von der technischen Entwicklung überfordert sind.
Petition: „Keine Ungleichbehandlung von Menschen ohne Smartphone“
Eine Petition aus dem letzten Jahr hatte genau das zum Thema. Der Petent war besorgt, dass Menschen ohne Smartphone zunehmend ausgeschlossen werden könnten, weil immer mehr Produkte und Dienstleistungen nur mit Hilfe eines Smartphones erlangt werden können. Mit der Petition wird gefordert, dass Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, deren Natur das Vorhandensein eines Smartphones nicht technisch zwingend erfordert, dies nicht willkürlich zur Voraussetzung machen, und Nichtbesitzer als Kunden ausschließen dürfen.
Beschlussvorlage des Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat nun diese Anregung aufgenommen und eine Beschlussvorlage für den Bundestag erstellt. Darin heißt es, dass es bei Leistungen der Daseinsvorsorge stets eine alternative Nutzungsmöglichkeit zur Verwendung eines Smartphones geben muss, um die Spaltung der Gesellschaft nicht weiter zu vertiefen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger am wirtschaftlichen Leben sicherzustellen. Der Petitionsausschuss empfiehlt, dass Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen von allgemeinem Interesse den Besitz von Smartphones nicht willkürlich zur Voraussetzung machen dürfen, wenn dies technisch nicht zwingend notwendig ist. Gefordert seien nun das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Freie Entscheidung
Der Petent schreibt zur Begründung seiner öffentlichen Petition (ID 123033), die Anschaffung eines Smartphones müsse „unter allen Umständen“ die individuelle und freie Entscheidung jedes einzelnen bleiben. Dies dürfe auch nicht durch indirekten Zwang kompromittiert werden, „indem man beispielsweise dazu genötigt wird, ein solches Gerät zu besitzen, um das Ergebnis eines PCR-Tests zeitnah mitgeteilt zu bekommen“ oder um unterwegs sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule zu betanken.
Analoge Kommunikation weiter möglich
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass im Verhältnis Bürger – Staat eine Multikanalstrategie verfolgt werde. Es könne also weiterhin analog wie bisher mit der Verwaltung kommuniziert werden.
Im Hinblick auf das Verhältnis Bürger – Unternehmen gelte es, die unternehmerische Freiheit im Blick zu behalten. Diese umfasse auch das Recht, Dienstleistungen und Produkte anzubieten, die so gestaltet sind, dass auf Seiten der Nutzer bestimmte technische Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um sie zu nutzen – beispielsweise eine Internetverbindung oder bestimmte Endgeräte wie ein Computer oder ein Smartphone. Eine Beschränkung dieses Rechts in dem Sinne, dass neben dem Einsatz eines Smartphones als Zugangsberechtigung oder Nutzungsvoraussetzung auch eine analoge Form der Teilnahme gewährleistet werden muss, sei gegenwärtig rechtlich nicht vorgesehen, heißt es.
Diskriminierungsfreie Leistungen der Daseinsvorsorge
Anders zu bewerten sei es, wenn es sich um Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung, Telekommunikation, Mobilität, öffentlicher Nahverkehr, Wohnraumversorgung, Gesundheit, Soziales, Jugend und Familie, Bildung und Kultur) handeln würde und nur Smartphone-Nutzer diese Leistungen in Anspruch nehmen könnten, schreiben die Abgeordneten. „Die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge muss flächendeckend, diskriminierungsfrei und für jedermann zugänglich sein“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Quelle: Bundestag
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