Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, für eine Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen gestimmt. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Sanktionsmoratorium bis Mitte 2023
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 18. Mai, den Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II der Koalitionsfraktionen geändert. Damit soll nun das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden.
Meldeversäumnisse werden weiter sanktioniert
Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.
Weniger als das Existenzminimum?
Die Grundlage der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das eine Kürzung der Leistungen auf maximal 30 Prozent begrenzt hat. Damit war die Totalsanktionierung, die es vorher durchaus gegeben hat, nicht mehr möglich. Aber auch das Verfassungsgericht musste einen gedanklichen Spagat vollziehen: Einerseits hält erklärt es, dass ein Existenzminimum unabdinbar ist, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Andererseits erlaubt es, wenn auch eingeschränkt, die Verletzung des eigentlich unantastbaren Rechts auf Menschenwürde mittels Sanktionen, als gäbe es unter dem Existenzminimum eine noch minimalere Existenzebene.
Scheinbar haben die heimlichen Anhänger der schwarzen Pädagogik in der Regierung deswegen erleichtert die Sanktionen für Meldeversäumnisse festgeschreiebn. Daran wird auch ein Bürgergeld nichts ändern.
Unterstützung statt Bestrafung
Rund 80 Prozent der Sanktionen gehen auf „Meldeversäumnisse“ zurück, also dem unangekündigten Fernbleiben bei Meldeterminen im Jobcenter. Sie treffen besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen, fehlenden Sprachkenntnissen und mangelnder Behördenkompetenz. Diese Menschen verdienen eher Unterstützung statt Sanktionen. Eigentlich war auch das SGB II als Leistungsgesetz für unterstützungsbedürftige Menschen gedacht. Und nicht als Strafgesetzbuch.
„Bürgergeld“ kommt
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will im Sommer einen Gesetzentwurf für das angekündigte Bürgergeld vorlegen, das das heutige Hartz-IV-System ersetzen soll. Das teilte der SPD-Politiker am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag mit. In der zweiten Jahreshälfte solle die «sehr große» Reform im Parlament beraten und beschlossen werden, sagte Heil vor den Abgeordneten.
Quelle: Bundestag
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