Der aktuelle Stand wurde jetzt von der Linksfraktion in einer kleinen Anfrage im Bundestag abgefragt. Die erfragten Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt und stammen aus dem Mikrozensus 2019. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der rund 1% der Bevölkerung jährlich befragt wird. Die Fragen zur Krankenversicherung werden alle 4 Jahre erhoben.
Danach waren im Jahr 2019 143.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Vier Jahre zuvor waren es noch 79.000. Das ist eine Steigerung von etwa 79 Prozent.
Pflicht für alle
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.3.2007 wurde für alle Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, die Verpflichtung eingeführt, eine Krankenversicherung zu besitzen. Diese Pflicht ist aber auch gleichzeitig ein Recht, in eine Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Dieser Grundsatz kommt insbesondere zu tragen, wenn eine gesetzliche Krankenkasse wegen Insolvenz geschlossen werden muss. Private Krankenversicherungen müssen nicht gesetzlich versicherte Personen zum Basistarif aufnehmen.
Ein Grund für die Einführung der Verpflichtung sich in einer Krankenkasse zu versichern, war die hohe Anzahl der Personen ohne einen Schutz. Im Jahr 2003 waren laut Statistischem Bundesamt 188.000 Bundesbürger (nicht versicherte Selbständige nicht erfasst) ohne jede Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit 1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wurde mit einer Steigerung auf 300.000 unversicherter Bürger gerechnet. Für 2007 wurde die Zahl auf 400.000 geschätzt. Als ein Grund dafür wurde oftmals wirtschaftlicher Druck, also ein Verzicht auf Krankenversicherung als Sparmaßnahme, angegeben.
Nach der Gesetzesänderung ging die Zahl der Nichtversicherten 2011 auf 137.000 und 2015 auf 79.000 zurück.
Selbstständige und Freiberufler
Bei den meisten Nichtversicherten Personen handelt es sich um Selbstständige und Freiberufler. Sie müssen sich selbst versichern, was für viele, anscheinend für immer mehr, einen hohen Kostenaufwand bedeutet, den sie sich lieber sparen oder sich mangels genügender Einnahmen oft gar nicht leisten können. Das fatale ist, dass Menschen ohne Versicherung deutlich höhere Summen in Kauf nehmen müssen, wenn sie später doch eine Krankenversicherung abschließen möchten. Denn die Krankenversicherung berechnet die Zahllast rückwirkend. Die Höhe der Zahllast ist abhängig von der Zeit, in der kein Versicherungsschutz vorhanden war. Hierbei verjähren die Schulden nach vier Jahren.
Notfallfonds und Senkung der Mindestbemessung
Als Lösung schlägt die Linksfraktion die sofortige Einrichtung eines Fonds vor, um die Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung zu finanzieren. Außerdem müssten freiwillig Versicherte wie etwa Selbstständige mit geringen Einkünften bei den Beitragszahlungen noch deutlich stärker entlastet werden. die Mindestbemessung für den Beitrag müsse auf 450 Euro abgesenkt werden. Sie liegt zur Zeit bei 1.061,67 Euro. Das ergibt einen monatlichen Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung von etwa 195 Euro. Die muss der freiwillig Versicherte auch zahlen, wenn er weniger als 1.061,67 Euro verdient. Bei einer Mindestbemessung von 450 Euro sinkt der monatliche Beitrag auf ca. 84 Euro, das heißt, jemand der nur 450 Euro verdient, würde dadurch immerhin 111 Euro monatlich sparen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Linksfraktion, SOLEX
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