Altenpflege – höhere Mindestlöhne

Am 28.11.2019 wurde das Pflegelöhneverbesserungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Am Tag danach trat es in Kraft.
Aufgrund des Gesetzes hat eine aus acht Mitgliedern bestehende Kommission begonnen Vorschläge für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche auszuarbeiten. Damit soll vor allem der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden.

Pflegekommission

Die Pflegekommission ist ein achtköpfiges Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen. Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite sind paritätisch vertreten. Ihr Vorschlag bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche.

Empfehlungen

Die Empfehlungen der Pflegekommission liegen seit Ende Januar vor.

  • Für Pflegehilfskräfte sollen ab 1. Juli 2020 die Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021 soll es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.
  • Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt: Für qualifizierte Hilfskräfte – mit einer einjährigen Ausbildung –  soll bereits ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) oder 12,20 Euro (im Osten) gelten. Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West dann 13,20 Euro.
  • Pflegefachkräfte – mit dreijähriger Ausbildung – sollen ab dem 1. September 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn auf 15,40 Euro steigen.

Mehr Urlaub

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch soll es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf jeweils sechs Tage steigen.

Über die Einzelheiten und die Ausgestaltung der Erhöhungsschritte informiert das BMAS hier.

Tarifvertrag könnte mehr Verbesserungen bringen?

Laut einem Artikel der FAZ sieht das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass eine möglicher Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern den Kommissionsbeschluss noch verbessern oder zumindest aushebeln kann. Zurzeit verhandelt diesbezüglich die Gewerkschaft ver.di mit der Arbeiterwohlfahrt. Allerdings muss ein Tarifvertrag „repräsentativ und wirkmächtig“ sein, damit er die Ergebnisse der Kommission ersetzen könnte. Dies sehen zum Beispiel die Caritas-Dienstgeber als nicht gegeben an. Ver.di wertete nur etwa 5 % der Arbeitnehmer in der Pflegebranche.

Quellen: BMAS, FAZ, FOKUS-Sozialrecht

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