Im Bundesteilhabegesetz kommt das Wort „Wirksamkeit“ 16 mal vor, davon 6 mal im SGB IX, Teil 2, der Eingliederungshilfe. Das Wort „Wirkungskontrolle“ ist vier mal vorhanden, davon zweimal in der Eingliederungshilfe.
Dass diese Wörterüberhaupt im Bundesteilhabegesetz auftauchen, war ziemlich umstritten. Wenn Wirkung gefordert wird, muss das auch kontrolliert werden können. Kontrolliert wird am sichersten mit Messungen. Bei den Teilhabeleistungen zur medizinischen Rehabilitation oder bei der Teilhabe an Arbeit, lässt sich das vielleicht noch ganz gut messen. Schwieriger wird es bei der sozialen Teilhabe. Es kann ja vorkommen, dass das höchste Teilhabeziel ist, dass eine Verschlimmerung der Situation verhindert werden soll, beispielsweise wachsende Isolation durch Kontakte verhindert wird.
Befürchtet wurde, dass Menschen mit Behinderungen in zwei Klassen eingeteilt werden: Bei den einen lässt sich soziale Teilhabe verbessern, andere fallen aus der Förderung heraus, weil sich nichts „verbessern“ lässt.
Die Begriffe „Wirksamkeit“ und „Wirkungskontrolle“ sind nun im BTHG festgeschrieben. In der Eingliederungshilfe betreffen sie folgende Regelungen:
§ 121 SGB IX Gesamtplan, das ist die individuelle Ebene:
- dient der Steuerung, Wirkungskontrolle,
- Aussagen: Maßstäbe u. Kriterien der Wirkungskontrolle
§ 125 und 131 SGB IX Inhalte der Vereinbarung, das ist die vertragliche Ebene
- Inhalte, Umfang, Qualität, einschl. der Wirksamkeit der Leistung
Dann gibt es noch § 128 Wirtschaftlichkeits- u. Qualitätsprüfung, (einschl. der Wirksamkeit).
Ungeklärt ist bisher, wie sich die Begriffe mit Inhalt füllen lassen und wenn Inhalte definiert sind, ist es nötig, dass die Definitionen und Kriterien einheitlich gehandhabt werden.
Eine Broschüre („Wirkungen und Nebenwirkungen des Bundesteilhabegesetzes„) des Paritätischen Gesamtverbandes aus dem letzten Herbst beleuchtet das Thema sowie mögliche Auswirkungen aus unterschiedlichen Perspektiven.
Nun ist dazu in Zusammenarbeit mit dem Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache auch eine „Übersetzung“ in leichter Sprache erschienen: „Wirkungen und Nebenwirkungen von dem Bundes-Teilhabe-Gesetz In Leichter Sprache„. Hier steht zum Thema Wirkung und Kontrolle:
„Es ist schwer Hilfe zu messen. Das Messen kann auch Probleme bringen. Zum Beispiel: Es wird nur noch die Hilfe gemacht, die man gut messen kann. Das ist aber vielleicht nicht die beste Hilfe.“
Die Broschüre hat 120 Seiten und erklärt zunächst anschaulich den Inhalt und die Zielsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Anschließend werden die Fachbeiträge aus der Broschüre des Paritätischen zusammengefasst und in „Leichter Sprache geschrieben, damit ihn alle gut lesen können.“
Quelle: Paritätischer Gesamtverband
Abbildung: fotolia.com group-418449_1280.jpg