Prüfung

MDK-Reformgesetz

Anfang August legte die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) vor. Mit dem Entwurf möchte die Bundesregierung die Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) erhöhen. Künftig sollen sie organisatorisch unabhängig von den Krankenkassen als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein. Der Gesetzentwurf wird am 20.9.2018 im Bundesrat beraten.

Aufgaben des MDK

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind die sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienste der gesetzlichen  Kranken- und Pflegeversicherung. Sie wirken mit über 9 000 Beschäftigten daran mit, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegekassen nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen  zugutekommen. Zugleich führen sie die Begutachtung und Feststellung möglicher Abrechnungsfehler sowie Qualitätskontrollen durch.

Ziel des Gesetzes

Vor allem bei den Krankenhausabrechnungen, die der MDK im Auftrag der Krankenkassen überprüft, gab es häufig Streitigkeiten um Konditionen und Abrechnungsdetails. Dies ist ein wichtiger Punkt, der sich mit der Reform ändern soll. Den bisher ständig steigenden Prüfungsquoten soll ein Riegel vorgeschoben werden. Zukünftig will die Bundesregierung Anreize für korrekte Abrechnungen geben. So sollen Krankenhäuser, die nicht negativ auffallen mit niedrigeren Prüfungsquoten und somit geringerem Aufwand belohnt werden. Ab 2020 soll eine maximale Prüfungsquote für jedes Krankenhaus festgesetzt werden, sodass die MD-Prüfungen auf ein vernünftiges Maß reduziert werden sollen. Bis 2021 sollen dann anhand der Erfahrungen mit den einzelnen Krankenhäusern individuelle Prüfungsquoten festgesetzt werden. Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass unnötige Prüffelder wie die Pflegepersonalkostenvergütung zukünftig vermieden werden sollen.

Reaktionen

Krankenhausverbände, Ärzte- und Patientenvertreter begrüßen im Wesentlichen den Entwurf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund beklagt allerdings, dass ein wesentliches Instrument zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen sowie zur Begutachtung von Versichertenanträgen und erbrachten Leistungen genommen wird. Die MDKen hätten immerhin aktuell eine Rekordsumme von ca. 2,8 Mrd. Euro an fehlerhaften Prüfabrechnungen festgestellt. Der DGB fürchtet, dass hier ein wichtiges Kontrollinstrument verloren geht.

Quellen: Bundesrat, DGB

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