Überall in Deutschland sollen am Freitag, den 20. September 2019 (Weltkindertag) Aktionen stattfinden, bei denen Kinder und Jugendliche klar machen, dass Kinderrechte ins Grundgesetz gehören.
Am gleichen Tag, dem 20.9., findet der dritte globale Klimastreik statt. Weltweit werden Menschen auf die Straße gehen und für die Einhaltung des Parisabkommen und gegen die anhaltende Klimazerstörung laut werden.
Kinderrechtskonvention
Beide Bewegungen gehören zusammen. Wer für Kinderrechte eintritt, weiß, dass laut UN-Kinderrechtskonvention „jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben“ und ihnen „in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung“ gewährleistet werden muss (Art. 6 KRK). In Art. 24, Abs. 2c und 2e KRK findet der Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen ausdrücklich Erwähnung; in Art. 29 Abs. 1e ist die Achtung vor der natürlichen Umwelt als Bildungsziel festgeschrieben. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, KRK) ist seit seiner Ratifizierung 1992 in Deutschland geltendes Recht.
Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht in Art. 20a vor, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen in Anerkennung der Verantwortung vor künftigen Generationen zu schützen hat.
Allerdings würde die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz deren tatsächliche Umsetzung erheblich erleichtern.
Bisher ist die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert, wie unter anderem aus einem aktuellen staatsrechtlichen Gutachten hervorgeht. Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert herausgearbeitet werden müssen. Um zu garantieren, dass sowohl das Gesetz als auch die Rechtsanwendung in Einklang mit der Kinderrechtskonvention stehen, legt auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes den Vertragsstaaten die Aufnahme der Kinderrechte in die nationale Verfassung nahe.
Klimakrise
Die jungen Menschen, die Fridays for Future bilden, fordern die Einhaltung von Klimaschutzzielen und weitere geeignete Maßnahmen zur Abwendung oder mindestens Abschwächung der Klimakrise. Damit fordern sie zugleich die Einhaltung der in der KRK festgeschriebenen Normen.
Ihren Forderungen verleihen sie durch Ausübung ihrer verbrieften Menschenrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Nachdruck. Am Weltkindertag, dem 20.09.2019, wird die Bewegung einen weltweiten Klimastreik und eine Aktionswoche veranstalten.
Die Klimakrise ist eine auch soziale Krise. Sie verstärkt alle bestehenden Ungerechtigkeiten noch weiter. Deshalb ist es gerade unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit wichtig, dass diese Krise gestoppt wird. Aktuell steuern wir auf eine um 4 bis 6 Grad heißere Welt zu – mit Folgen, die über alle Horrorszenarien der Wissenschaft noch hinausgehen könnten. Kinder aus ärmeren Haushalten werden am stärksten leiden unter schlechterem Zugang zu Wasser, Essen, Bildung, medizinischer Versorgung etc.
Gemeinsame Aktionen
Um das so weit es geht zu verhindern, braucht es mehr als den Streik von Schüler*innen, Azubis und Studierenden. Dafür braucht es alle, die sich gemeinsam für diese großen Veränderungen zusammentun. Seit Jahrzehnten duckt sich die Politik vor ihrer Verantwortung weg.
Wünschenswert ist es, dass beide Bewegungen am 20.9. sich gegenseitig unterstützen und vielleicht sogar zu gemeinsamen Aktionen finden.
Quellen: Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz – #kigg19, Fridays For Future, Lara Eckstein,
Abbildung:pixabay.com: fridays-for-future-4161573_1280.jpg