Mindestlohn

§ 23 des Mindestlohngesetzes lautet kurz und knackig: „Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.“

Der erste gesetzlich festgelegte Mindestlohn betrug zum 1.1.2015 8,50 Euro pro Stunde. 2017 stieg die Lohnuntergrenze nach einem Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission der Bundesregierung erstmals auf 8,84 Euro an. 2019 ging es hoch auf 9,19 Euro. Die nächste Steigerungsstufe folgt am der 1. Januar 2020 mit 9,35 Euro. (Siehe auch hier)

Nun kündigte auch der Bundesarbeitsminister die vorgeschriebene Überprüfung des Mindestlohngesetzes an.

Bei der Evaluation geht es insbesondere um die Fragen:

  • Gefährdet der Mindestlohn Jobs?
  • Soll die Mindestlohnkommission die Höhe weiterhin alle zwei Jahre anpassen, oder besser jedes Jahr?
  • Welche Faktoren sollen bei der Berechnung einfließen?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat schon mal klar gesagt, dass es eine wesentliche Anhebung des Mindestlohns geben muss auf mindestens 12 Euro. Würde die Steigerungsrate so beibehalten wie in den letzten 5 Jahren, wäre man erst im Jahr 2032 bei 12 Euro. Arbeitsminister Hubertus Heil hat eine gründliche Überprüfung zugesagt. Es sei aber auch wichtig, die Tarifbindung in Deutschland wieder zu stärken. Von ihr profitieren derzeit nur noch 47% der Beschäftigten.

Außerdem kann der Mindestlohn nur wirken, wenn sich alle daran halten und wenn die Kontrollen funktionieren. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) soll deutlich mehr Personal erhalten. Rund 3500 zusätzliche Mitarbeiter sind bis 2030 vorgesehen, damit würde die Zahl auf über 10.000 wachsen.

Mindestlohn in der Pflege

Gesundheitsminister Spahn hat mittlerweile für die Beschäftigten in der Pflege einen Mindestlohn von mindestens 14 Euro gefordert. Der liegt zur Zeit bei 11,05 Euro in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland.  Das Bundeskabinett hatte bereits im Juni einen Gesetzentwurf beschlossen, der Maßnahmen für bessere Löhne vorsieht – unter anderem eine ständige Pflegekommission, die den Mindestlohn anheben könnte.

Natürlich stellt sich die Frage, wie das ganze finanziert werden soll, ohne die Pflegebedürftigen und ihr Angehörigen weiter zu belasten. Wenn man sich aber daran erinnert, dass während der Finanzkrise vor 10, 12 Jahren mehrere Hundert Milliarden Euro zur Rettung der Banken problemlos locker gemacht werden konnten, dürfte das kein Problem sein.

Quelle: Tagesschau.de

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Anhebung und Dynamisierung der Minijob-Grenze

Länderinitiativen

Im Herbst 2018 hatte das Land Nordrheinwestfalen im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde aber von der Tagesordnung gestrichen.
Zur Zeit wird in den Ausschüssen ein Antrag Bayerns behandelt, der eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) von 450 Euro auf 530 Euro vorsieht.

Begründung für die Vorstöße ist, dass durch die Anhebung der Mindestlöhne die mögliche Arbeistzeit immer weiter sinkt, die im Rahmen eines Minijobs von 450 Euro im Monat abgeleistet werden kann.

Eckpunktepapier

Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgelegt. Dort werden neben Vorschlägen zur Entbürokratisierung des Steuerrechts und der konsequenten Nutzung der Digitalisierung auch Maßnahmen zur Anhebung und Dynamisierung der Minijob-Grenze vorgestellt.

Ausgangslage

Das Eckpunktepapier beschreibt zunächst die Ausgangslage. Die Höchstgrenze für geringfügige Beschäftigung liegt bei 450 Euro und ist seit 2013 unverändert. Hingegen ist der 2015 eingeführte allgemeine gesetzliche Mindestlohn von ursprünglich 8,50 Euro auf aktuell 9,19 Euro gestiegen und wird ab 01.01.2020 erneut auf 9,35 Euro steigen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohnes dürfen Minijobber immer weniger Stunden arbeiten (derzeit 50 Stunden/Monat) und profitieren nicht von den Mindestlohn-Erhöhungen.

Maßnahmen

Als Maßnahmen empfiehlt das Wirtschaftsministerium, die Verdienstgrenze auf 500 Euro anzuheben, was eine Arbeitszeit von 55 Stunden/Monat ermöglichen würde (gerechnet auf Basis des Mindestlohns von 9,35 Euro ab 01.01.2020). Anschließend solle die Verdienstgrenze an die Mindestlohnentwicklung gekoppelt werden.
Dies würde es für etwa 700.000 Beschäftigte lohnenswert machen, mehr zu arbeiten und mehr zu verdienen. Die Kopplung würde bewirken, dass mehr Stunden gearbeitet werden dürfen ohne die Verdienstgrenze zu reißen.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, FOKUS-Sozialrecht

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