Ein Jahr arbeitete die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) an Vorschlägen zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege. Jetzt liegt der Abschlussbericht vor.
Federführend waren das Gesundheits-, das Arbeits- und das Familienministerium. Mitgewirkt haben Arbeitgeber und Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Krankenkassen.
In der Alten- und Krankenpflege sind rund 1,6 Millionen Menschen beschäftigt, fast 40.000 Stellen sind unbesetzt. Die Regierung will vor allem im Inland mehr Fachkräfte gewinnen, ergänzend aber auch aus dem Ausland. Dafür sollen bestimmte Anforderungen vereinfacht werden. Ein Problem ist, dass bei strapaziösen Bedingungen viele nur noch Teilzeit arbeiten oder ganz aus dem Beruf aussteigen. Vereinbart worden sei nun auch, Rückgewinnungsprogramme auf den Weg zu bringen.
Die Vorschläge der KAP im Einzelnen:
Mehr Personal
Dazu wurde vereinbart:
- ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten.
- zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehen
- die Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen.
- ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickeln
- Pflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.
Mehr Geld
- die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege sollen verbessert werden.
- nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne sollen entwickelt werden (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte).
- ein für Ost und West einheitlicher Pflegemindestlohn.
Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:
- die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission.
- ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)
- Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden der Arbeits- und der Gesundheitsminister zügig auf den Weg bringen.
Außerdem bestand Einigkeit darüber,
- dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht.
- eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.
Mehr Ausbildung
Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Hierzu wurde beschlossen:
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- die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern
- mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben
- durch die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten
Mehr Verantwortung
Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:
- den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.
- die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzen
- in Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen.
Reaktionen
Der Paritätische Gesamtverband begrüßte die Ergebnisse der Komission,, mahnte aber an, dass die Bundesregierung in der Verantwortung sei, für eine solide und gerechte Finanzierung zu sorgen. Dies dürfe nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen.
Die Umsetzung der Vorschläge werden erhebliche Mehrkosten mit sich bringen. Je nach den festzulegenden Steigerungen könnten es zwei bis fünf Milliarden Euro extra pro Jahr sein, erläuterte Spahn mit Bezug auf ein Gutachten. Wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, sei über einen «fairen Ausgleich» zu reden. Möglich wären etwa höhere Pflegebeiträge oder ein Staatszuschuss wie bei der Rente. Bei den Eigenanteilen, die für die eigentliche Pflege und weitere Nebenkosten im Heim fällig werden, will die große Koalition «übermäßige Belastungen» vermeiden.
Quellen: BMAS, Paritätischer Gesamtverband, Haufe.de
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