Neugeborenes, Hand einer Hebamme

Reform der Hebammenausbildung

In allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Deutschland werden Hebammen bereits an Hochschulen ausgebildet. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der Hebammenausbildung in Form eines dualen Studiums verabschiedet. Alle Hebammen sollen zukünftig an Hochschulen ausgebildet werden. Die Akademisierung der Hebammenausbildung setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um. Das ermögliche künftigen Hebammen und Entbindungshelfern, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können.

EU-Vorgabe

Die Hebammenausbildung muss aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG bis zum 18. Januar 2020 novelliert werden. Um die daraus folgenden Vorgaben umzusetzen, soll die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben werden. Die Hebammenausbildung wird vollständig akademisiert. Das zukünftige Hebammenstudium wird sich an dem dualen Studium orientieren und einen hohen Praxisanteil aufweisen. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang werde das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern.

Ab 2021

Ab 2021 soll nur noch die Ausbildung an einer Hochschule möglich sein. Bis dahin werden die neuen Studien- und Prüfungsordnungen erarbeitet.

In der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 15.5.2019 heißt es: „Wer bereits Hebamme ist und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme hat, wird diese Erlaubnis behalten – egal wo und wie die Ausbildung erfolgte. Auch wer derzeit an einer Hebammenschule lernt, darf sich sicher sein: Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, ist und bleibt Hebamme.“

Stellungnahme des DHV

Der Deutsche Hebammenverband  begrüßt ausdrücklich den vorgelegten Gesetzentwurf, plädiert aber für einige Änderungen im Gesetzentwurf:

  • für die bestmögliche Betreuung der Schwangeren soll eine Vorbehaltstätigkeit durch Ärztinnen und Ärzte und Hebammen festgelegt werden,
  • ein weniger umständlicher Weg für die Kostenerstattung der freiberuflichen Externats-Hebammen müsse gefunden werden und
  • den nachträglichen Titelerwerb aller Hebammen zum Bachelor soll ermöglicht werden.

Quellen: Bundesregierung, Deutscher Hebammenverband

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