Am 25.03.2019 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ dem Bundestag unter der Drucksachen-Nummer 19/8694 zugeleitet.
Am Donnerstag, 4. April 2019 erfolgt die 1. Lesung im Bundestag. Nach 45-minütiger Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.
Der voraussichtliche Zeitplan gestaltet sich damit wie folgt:
- 01.03.2019: Erstes Einbringen in den Bundesrat
- 04.04.2019: Erste Lesung im Bundestag
- Beratung in den Ausschüssen (vor allem Rechtsausschuss)
- Zweite und dritte Lesung im Bundestag
- 12.04.2019: Zweite Befassung durch den Bundesrat
- Verkündung im Bundesgesetzblatt
- Inkrafttreten: 1. Tag des ersten auf die Verkündung folgenen Kalendermonat