Bunte Paragrafenzeichen

Terminservicegesetz wird weiter beraten

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde erneut in einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschuss beraten.

Bei der Gesetzesvorlage geht es eignetlich um schnellere Vermittlung von Patienten an Ärzte und um Verkürzung von Wartezeiten.
Der Gesetzentwurf (19/6337) beinhaltet aber auch weitergehende, teils sachfremde Regelungen, die über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht wurden und die am 13.2.2019 Teil der Beratung waren.

Mehrheitsbeteiligung des Bundes
bei der gematik

Die angestrebte Mehrheitsbeteiligung des Bundes von 51 Prozent an der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) wird von vielen Fachverbänden kritisch gesehen. Faktisch werde die gematik damit zur staatlichen Oberbehörde. Die Selbstverwaltung  der Gesetzlichen Krankenversicherungen werrde damit praktisch ausgeschaltet. Verantwortlich für die langsame Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien die Industrie und die komplexen Zulassungsverfahren angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen.

Aufhebung der Ausschreibungsoption im Hilfsmittelbereich

In vielen Hilfsmittelbereichen seien Ausschreibungen ein bewährtes Instrument für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung. Sinnvoll wäre eine am individuellen Bedarf orientierte verpflichtende Beratung und Versorgung durch die Leistungserbringer mit mehrkostenfreien Hilfsmitteln. Ferner sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, Mehrkostenregelungen in bestimmten Produktbereichen auszuschließen. (GKV)

Hebammen

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisiert, die eng begrenzte Aufnahme der Geburtshelferinnen in den Wirkungsbereich des TSVG sei nicht an den Bedürfnissen der Hebammen orientiert und bringe auch keine Verbesserung für werdende Mütter und Familien. Dem Entwurf zufolge sollen die Hebammen ihre Kontaktdaten an den GKV-Spitzenverband übermitteln, der diese dann in einer „Vertragspartnerliste“ veröffentlicht. Hebammen könnten schon jetzt leicht gefunden werden. Es gäbe aber nicht genug Hebammen. Mit der Veröffentlichung von Daten würden keine zu zusätzlichen Betreuungskapazitäten geschaffen. Es werde sich nur die Zahl der Absagen erhöhen und damit der Frust bei Eltern. Der DHV forderte eine aktive Vermittlung zwischen Eltern und Hebammen nach dem Modell der Terminservicestellen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine umfassende Stärkung der Hebammenhilfe. Frauen berichteten, wie schwierig und langwierig es sei, eine Hebamme zu finden. Das gelte für die Schwangerschaftsvorsorge, die Geburtshilfe und die Nachsorge. Die geplante Hebammenliste im Internet sei ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend. Es gebe weiteren Handlungsbedarf.

Quelle: Bundestag, Fokus Sozialrecht: 27.9.201823.11.2018, 5.12.2018, 10.12.2018

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