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Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag nun gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt

  • zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und
  • zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

Ausnahmen

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
    Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
    schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
    von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
    Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
    bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • ehrenamtlich Tätige.

Ende der Übergangsfrist

Ende 2017 endete auch die Übergangsfrist, die für Tarifverträge galt, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsahen. Das heißt, dass seit 1.1.2018 in keiner Branche weniger als der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden darf – abgesehen von den oben beschriebenen Ausnahmen.

Branchen-Mindestlöhne

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Ge­werkschaften und Arbeitgebern in einem Tarif­vertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind.

Beispielsweise steigen im Dachdeckerhandwerk die Mindestlöhne von jetzt 12,90 Euro auf 13,20 Euro im Jahr 2019, im Elektrohandwerk von 10,95 Euro auf 11,40 Euro.
In der Pflegebranche gibt es Unterschiede zwischen den Westdeutschen und Ostdeutschen Bundesländern. Hier steigt der Mindestlohn von 10,55 Euro (West inkl. Berlin) und 10,05 Euro (Ost) auf 11,05 Euro (West inkl. Berlin) und 10,55 Euro (Ost).
Andere Tarifverträge sehen Erhöhungen zu einem späteren Zeitpunkt vor, beispielsweise wird der Mindestlohn für Leih- und Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe in Westdeutschland erst im März 2019 von 9,49 Euro auf 9,79 Euro steigen.
Eine Übersicht über alle Branchen-Mindestlöhne gibt es hier.

Quelle: DGB

Abbildung: fotolia.com – Grecaud Paul