Starre Entgeltgrenze
Kopplung an den Mindestlohn
- im Jahr 2019 auf 9,19 Euro die Geringfügigkeitsgrenze auf 487,07 Euro und
- im Jahr 2020 auf 9,35 Euro die Geringfügigkeitsgrenze auf 495,55 Euro stiege.
Der Entwurf greift auch die geplante Ausweitung der Gleitzone, die dann Einstiegsbereich heißen soll, auf. Danch sollen Midijobber im Rahmen des Einstiegsbereichs zwischen 450 und 1300 Euro verdienen können. Hier lautet der Vorschlag, dass nunmehr nicht von der Obergrenze 1300 Euro gesprochen wird, sondern von dem 148fachen des aktuell geltenden Mindestlohns. Damit läge die Obergrenze der Midijobs
- im Jahr 2019 bei 1360,12 Euro,
- im Jahr 2020 bei 1383,80 Euro.
Mehrkosten für die Rentenversicherung
In der Vorstellung des Gesetzesentwurfes heißt es, der allgemeinen Rentenversicherung würden aufgrund der Ermittlung von Entgeltpunkten für Beschäftigte in der Gleitzone nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt Kosten von ca. 200 Mio. Euro jährlich entstehen.
Über den Gesetzesentwurf soll am 21.September 2018 im Bundesrat beraten werden.
Quelle: BundesratsDrucksache 419/18
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