Viele Arbeitnehmer, Betriebe und Einrichtungen möchten gerne möglichst früh wissen, mit welchen Abgaben, Rechengrößen und Zahlen sie im und für das nächste Jahr planen können. Immerhin können wir hier schon auflisten, wie einige der Zahlen mit großer Wahrscheinlichkeit aussehen werden.
Beiträge zu den Sozialversicherungen
Rentenversicherung
Laut Rentenversicherungsbericht 2017 soll der Beitragssatz nach der Senkung Anfang 2018 von 18,7% auf 18,6% in den nächsten Jahren bis 2022 stabil bleiben, also bei 18,6%, auch 2019.
Krankenversicherung
Mit dem Entwurf des Versicherten-Entlastungsgesetz sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden. Der bisherige Zusatzbeitrag wird damit paritätisch finanziert. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2019 noch festgelegt. Er wird aber nach Einschätzung der GKV 2019 stabil bei 1% bleiben. Somit läuft es auf einen Beitragssatz von 14,6% plus 1%, also 15,6% hinaus, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber also jeweils 7,8%.
Pflegeversicherung
Minister Jens Spahn hat eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung in der Haushaltsdebatte im Mai 2018 schon angekündigt. Vermutlich wird der Beitrag um 0,3% erhöht werden auf dann 2,85%, (bzw. 3,1% für Kinderlose)
Arbeitslosenversicherung
Hier gibt es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag 2018 (Seite 13), dass der Beitragssatz zum 1.1.2019 um 0,3% gesenkt werden soll, auf dann 2,7%.
Erhöhung des Mindestlohns
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde festzusetzen. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen.
Gleitzone – Einstiegsbereich
Die Gleitzone soll ab 2019 von 450,01 bis 1.300 Euro gehen. Die Neuausrichtung der Gleitzone zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Im Gesetzentwurf im Rahmen des Rentenleistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes wird von einem sozialversicherungsrechtlichen Einstiegsbereich gesprochen.
Mit den geplanten Sozialversicherungsbeiträgen würde der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 39,75% betragen. Der Faktor F wäre 0,7547.
Insolvenzgeldumlage
Die Umlage wird sehr wahrscheinlich ebenfalls stabil bei 0,06% bleiben. Verordnungsentwurf des BMAS
Quellen: Bundesregierung, Bundesministerien, Reuters
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