Das Bundeskabinett hat am 1.8.2018 den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen, das unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ umsetzt soll. Die wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfes, der im übrigen nicht auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen ist, werden hier aufgelistet. Einzelne dieser Maßnahmen werden in den nächsten Tagen an dieser Stelle ausführlicher beschrieben.
Verbesserung der Pflege im Krankenhaus:
- Jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett wird vollständig von den Krankenkassen finanziert.
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Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Pflegekräfte werden zeitlich befristet gefördert.
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Die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die Patientenversorgung wird über ein Pflegebudget vergütet. Es um eine Personaluntergrenze für Kliniken. Hier streiten sich die Krankenversicherungen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Zeit noch darüber, auf welchem Niveau die Personaluntergrenze liegen soll. Gäbe es keine Einigung, könnte die Personaluntergrenze auch durch eine Verordnung geregelt werden.
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Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal werden vollständig durch die Kassen finanziert.
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Die Bedingungen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen wird verbessert.
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Zusatzentgelte für erhöhten Pflegeaufwand sollen auf einer gesicherten Datengrundlage abgerechnet werden können.
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Der Krankenhausstrukturfonds mit einem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro jährlich wird für die Dauer von vier Jahren bis 2022 fortgeführt wird.
Stärkung des Pflegepersonals in der Altenpflege:
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Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können zusätzliche Pflegekräfte einstellen, die von der Krankenversicherung in vollem Umfang finanziert werden. Die geplante Neuregelung sieht etwa 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen vor.
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Pflegeheime und Pflegedienste erhalten Zuschüsse, wenn sie Anschaffungendigitaler oder technischer Ausrüstung tätigen, die die Pflegekräfte in ihrer Arbeit entlasten.
- Maßnahmen und Angebote, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für die Pflegekräfte zielen, werden unterstützt.
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Das Antragsverfahren für Krankenfahrten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen vom Pflegeheim und der eigenen Häuslichkeit zur ambulanten Behandlung beim Facharzt und Zahnarzt wird vereinfacht.
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Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen soll weiter verbessert und vereinfacht werden und Impulse für den Einsatz von elektronischer Kommunikation gegeben werden; zudemwird der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung erweitert.
Weitere geplante Maßnahmen:
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Im ländlichen Raum soll eine Stärkung der ambulanten Alten- und Krankenpflege durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten erreicht werden.
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Der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen für pflegendeAngehörige soll weiter erleichtert werden.
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Die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und bei Pflegeeinrichtungen soll gestärkt werden.
- Änderung des IfSG (Infektionschutzgesetz): die Länder sollen vor dem Hintergrund der Migrationsbewegungen in die Lage versetzt werden, Gesundheitsuntersuchungen für alle Personengruppen vorzusehen, die aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Lebenssituation wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte schwerwiegende übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren.
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals
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