Der erste Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit nimmt Gestalt an. In der Kabinettssitzung am 6. Juni 2018 wurde das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält diverse Verbesserungen für gesetzlich Krankenversicherte.
Insbesondere soll neu geregelt werden:
- Paritätische Beitragszahlung: Tragung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie des Zusatzbeitrages von Arbeitgebern und Versicherten zu gleichen Teilen.
- Niedrigere Krankenkassenbeiträge für Selbständige: Senkung der Beitragsbelastung für Selbstständige mit geringem Einkommen durch Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
- Bereinigung von Beitragsschulden: Im Rahmen der Bereinigung von Mitgliedskonten von „ungeklärten passiven“ Mitgliedern
werden auch deren Beitragsschulden zu bereinigt. - Verweis auf Sozialleistungsträger: Einführung eines verpflichtendenden Hinweises der Krankenkassen an Beitragsschuldner, dass sie im Fall der Hilfebedürftigkeit die Übernahme der Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungsträger (Sozialhilfe bzw. Jobcenter) beantragen können.
- Verbesserung der sozialen Absicherung von ehemaligen Zeitsoldaten: Sie sollen sich nach Ende ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können und übergangsweise einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.
Inkrafttreten soll das Gesetz in weiten Teilen am 1. Januar 2019.
Es ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf erstmals am 6. Juli 2018 im Bundesrat eingebracht wird.
Link zum Referentenentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/V/GKV-VEG_GE-Kabinett.PDF
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