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Reform des Betreuungsrechts: Zügige Erhöhung der Vergütung gefordert

Der Vorstand des Betreuungsgerichtstags hat auf seiner Sitzung in Kassel am 22. Juni 2018 einstimmig begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Diskussionsprozess zur Reform der rechtlichen Betreuung eröffnet hat. In seiner Pressemitteilung fordert der Bundesgerichtstag e. V. (BGT) aber, dass bereits erste Reformschritte 2018 zu gehen seien.

Angemahnt wird vor allem eine zügige Erhöhung der Vergütung um die Existenz von Betreuungsvereinen nicht zu gefährden.

„Gute Rechtliche Betreuung braucht nicht nur eine Verdeutlichung an der ein oder anderen Stelle in Paragraphen, gute Rechtliche Betreuung braucht vor allem eine bessere Vorbereitung, Anleitung und Unterstützung der Familienangehörigen und anderer ehrenamtlicher Akteure und eine bessere Aus- und Fortbildung der beruflich Tätigen in diesem Arbeitsfeld.

Dafür müssen die Rahmenbedingungen für die etwa 800 Betreuungsvereine in Deutschland verbessert werden. Seit 2005 ist die Vergütung für Rechtliche Betreuungen, die Angestellte der Betreuungsvereine führen, nicht angepasst worden. Das gefährdet die Existenz der Betreuungsvereine, auf die wir im Interesse der Betroffenen nicht verzichten können.“

Der Vorstand des Betreuungsgerichtstags fordert daher die Bundesländer auf, umgehend, noch im Herbst 2018

  • die Unterstützungs- und Beratungstätigkeit der Betreuungsvereine existenzsichernd zu fördern und landesgesetzlich zu normieren
  • einer ausreichenden Erhöhung der Stundensätze beruflicher Betreuung zuzustimmen, um die tarifgerechte Finanzierung der Betreuertätigkeit in den Betreuungsvereinen wieder möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung des BGT vom 22. Juni 2018

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