Ganz so schnell, wie es sich Bundesinnenminister Seehofer, vorstellt, geht es mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Familiennachzug wohl nicht. Bereits in der 1. Lesung im Bundestag am gab es heftige Diskussionen. Nun legt der Bundesrat mit seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2018 nach.
Nach Ansicht des Bundesrates sind die Voraussetzungen und das Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht ausreichend klar und rechtssicher geregelt. In ihrer Stellungnahme fordern die Länder, deutlicher klarzustellen, ob die zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis notwendigen humanitären Gründe voll oder nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind. Gleiches gelte für die Aspekte Kindeswohl und Integration.
Zudem sei unklar, in welchem Verhältnis diese Belange zu den humanitären Gründen stehen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien müsse in Abstimmung mit den Ländern durch ein Ranking transparent entschieden werden. Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, eine Regelung zur Evaluierung des Vorhabens aufzunehmen.
Quelle und Dokumente: 175/18 in der 968. Bundesratssitzung vom 08.06.2018