Bundesratsgebäude

Beschlossene Sachen

Der Bundesrat hat am 12.April 2019 folgenden Gesetzen zugestimmt:

Starke-Familien-Gesetz

  • Der Kinderzuschlag steigt auf bis zu 185 Euro im Monat, die Beantragung wird erleichtert.
  • Das Einkommen wird nur noch zu 45% mit dem Zuschlag verrechnet. Die ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze bei der Einkommensanrechnung der Kinder (z.B. Unterhaltszahlungen oder Ferienjobs) fällt weg.
  • Die so genannte Abbruchkante wird aufgehoben, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfallen lässt.
  • Das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen.
  • Der Anspruch auf Lernförderung besteht künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung.
  • Der Zuschuss für Vereinsbeiträge steigt.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt, kritisiert aber, dass die Änderungen mit den Länder im Vorfeld nicht erörtert worden sind. Außerdem warnt er vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich bringen. Sie stünden dem Ziel einer schnelleren Versorgung entgegen. Auf die Skepsis der Länder stößt auch die mit dem Gesetz einhergehende Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundes zu verlagern.

Die anfangs geplante und vom Bundesrat stark kritisierte Regelung für einen gestuften und gesteuerten Zugang zur Psychotherapie hat der Bundestag gestrichen. Sie ist nun im Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung enthalten.

  • Praxisärzte müssen künftig mindestens 25 statt 20 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen.
  • Die telefonische Vermittlung von Arztterminen soll stark ausgebaut werden. Die seit 2016 existierenden Terminservicestellen sollen künftig rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein, außerdem soll es ein Onlineangebot geben. Neben Fachärzten sollen sie ab 2020 auch Haus- und Kinderärzte vermitteln.
  • Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte müssen künftig pro Woche fünf Stunden offene Sprechzeit einrichten, in der sie Patienten ohne Termine behandeln.
  • Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab 1.10.2020 von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.
  • Versicherte sollen künftig mit Smartphone oder Tablet auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können. Diesen Service müssen die Kassen spätestens 2021 anbieten.
  • Den bisherigen „Gelben Schein“, die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, müssen Ärzte ab 2021 nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln.
  • Die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (Prep) wird bei einem erhöhten HIV-Risiko zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wird ein Medikament eingenommen, das vor einer Ansteckung mit HIV schützt.
  • Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird beauftragt, im Internet ein Suchverzeichnis zu Hebammen und deren jeweiligen Leistungen zu erstellen.
  • Pflegebedürftige sollen auf Kosten der Kassen auch die Angebote von Betreuungsdiensten in Anspruch nehmen können, die zum Beispiel im Haushalt helfen, einkaufen oder vorlesen. Bislang bezahlen die Kassen nur Leistungen, die von Pflegediensten erbracht werden.
  • Patienten sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller zur Verfügung stehen. Den Ausschluss bestimmter Lieferanten durch Verträge soll es künftig nicht mehr geben.

Teilzeit beim Bundesfreiwilligendienst

Jugendliche unter 27 Jahre, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, können das künftig in Teilzeit tun. Voraussetzung für die Teilzeitregelung ist, dass die Betroffenen aus wichtigen persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können – etwa weil sie ein eigenes Kind zu betreuen haben, schwerbehindert sind oder als Flüchtling nebenbei einen Deutschkurs besuchen. Bislang gilt der Teilzeitanspruch nur für ältere Freiwillige.

Unterschrift fehlt noch

Der Bundespräsident muss die Gesetze noch unterschreiben, anschließend werden sie im Bundesgestzblatt veröffentlich und können dann in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat

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