Frau, die sich eine Uhr denkt

Brückenteilzeit umstritten

Der Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am Montag, den 15. Oktober 2018, zu einer Anhörung über den Entwurf der Bundesregierung als auch über einen Antrag (19/4525) der Fraktion Die Linke geladen.

Inhalt des Entwurfs

Der Entwurf sieht vor, einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

Kritik von Arbeitgeberseite

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall bemängelt, dass hier ein einseitig allein vom Arbeitnehmer frei gestaltbaren Vertragsverhältnis geschaffen werde. Arbeitsverhältnis seien aber zweiseitige Verträge, an den beide Vertragsparteien gebunden sind.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) befürchtet einen Entzug der Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung. Um der mittelständischen Struktur dieser Betriebe gerecht zu werden, solle jedenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes auf den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht auf das Unternehmen abgestellt werden.

Kritik der Gewerkschaften

Der DGB sieht den Gestzentwurf weit unter den gewerkschaftlichen Forderungen. Die Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit mehr als 45 Arbeitnehmern und die Quotierung dieses Rechts mittels „Zumutbarkeitsquote“ bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Arbeitnehmern führten dazu, dass auch künftig ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht davon profitieren könne.

Kritik vom Experten

Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte den Ansatz der Bundesregierung. Dennoch kritisierte er unter anderem, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive der Reduzierung (Pflege, Erziehung) nicht vorgesehen sei . Stattdessen sei von einem „arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegen“ die Rede. „Das ist zu weit. Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt, wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will“, schreibt Thüsing in seiner Stellungnahme.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke beantragt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf vorübergehende Teilzeit, der ohne Ausnahmen allen Beschäftigten die Rückkehr zu ihrer vorherigen Arbeitszeit ermöglicht. Außerdem fordern sie die Abschaffung des § 12 Teizeitbefristungsgestzes (Arbeit auf Abruf). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sogenannten Brückenteilzeit komme  einem großen Teil der Beschäftigten gar nicht zugute und löse das Problem der Teilzeitfalle nicht. 14,4 Millionen Beschäftigte arbeiteten in einem Betrieb mit bis zu 45 Beschäftigten. Das seien 38 Prozent aller Beschäftigten. Weitere 26 Prozent arbeiteten in Betrieben mit 45 bis 200 Beschäftigten. Insbesondere Mütter hätten nichts von der geplanten Brückenteilzeit: Knapp 70 Prozent der erwerbstätigen Mütter arbeiteten in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gäbe es für die meisten kein Rückkehrrecht in Vollzeit.

Quelle: Bundestag

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