Sozialbudget

Mit dem Sozialbudget 2023 liefert das BMAS turnusgemäß einen umfassenden Überblick über das Leistungsspektrum und die Finanzierung der sozialen Sicherung in Deutschland: Nach vorläufigen Ergebnissen wurden im Jahr 2023 insgesamt rd. 1.249 Mrd. Euro für soziale Leistungen ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 5,2 Prozent, der deutlich hinter dem nominalen Wirtschaftswachstum mit einem Plus von 6,3 Prozent zurückblieb. Das Verhältnis von Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt – die Sozialleistungsquote – fällt deshalb mit 30,3 Prozent erneut niedriger aus als in den Vorjahren, die krisenbedingt höhere Werte aufweisen.

Sozialleistungsquote gesunken

Nach diesen Zahlen wird deutlich, dass es keineswegs zutrifft, dass der Sozialstaat immer umfassender wird. Die Sozialleistungen steigen keineswegs weiter an, sondern sinken in Relation zum Reichtum des Landes seit einem Höchststand infolge der Corona-Krise (2020: 32,8 Prozent) wieder auf das Vor-Corona-Niveau. In dem Jahrzehnt davor lag die Sozialleistungsquote relativ stabil zwischen 29 und 30 Prozent des BIP.  Mehr dazu auch in unserem Beitrag vom Februar 2024.

Hauptergebnisse 2023 (im Vergleich zu 2022)

Sozialleistungen insgesamt:1.249,0 Mrd. Euro (+ 5,2 %)
Sozialleistungsquote:30,3 % (- 0,3 Prozentpunkte)
(Sozialleistungen in v. H. des Bruttoinlandsproduktes)

Leistungen nach Funktionen (ohne Verwaltungsausgaben)

Alter und Hinterbliebene495,0 Mrd. Euro (+ 4,0 %)
Krankheit und Invalidität485,5 Mrd. Euro (+ 5,2 %)
Kinder, Ehegatten und Mutterschaft143,1 Mrd. Euro (+ 6,5 %)
Arbeitslosigkeit39,5 Mrd. Euro (+ 5,6 %)
Sonstige34,4 Mrd. Euro (+ 22,0 %)

Finanzierung der Leistungen durch

Sozialbeiträge der Arbeitgeber34,0 % (+ 0,2 Prozentpunkte)
Sozialbeiträge der Versicherten30,7 % (+ 0,3 Prozentpunkte)
Zuschüsse des Staates33,6 % (- 0,6 Prozentpunkte)

Quelle: BMAS, Paritätischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com renma.jpg

Sozialbericht 2021

Mit dem Sozialbericht 2021, der am 4.8.2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in diesem Kontext ergriffenen Reformen in der 19. Legislaturperiode. Er besteht aus zwei Teilen:

Teil A

Teil A gibt einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Zudem werden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie dargestellt. 

Teil B

Teil B widmet sich dem Sozialbudget, mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige der sozialen Sicherung in Deutschland informiert. Dabei wird die ansonsten übliche jährliche tabellarische Berichterstattung des Sozialbudgets durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Sicherungssysteme ersetzt und durch eine Vorausschau auf die künftige mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen ergänzt.

Zentrale Ergebnisse

  • Der Umfang der Sozialleistungen ist deutlich gestiegen: Insgesamt wurden 1,1 Billionen Euro für Sozialleistungen ausgegeben.
  • Die größten Ausgabensteigerungen entfallen mit 28,2 Milliarden Euro auf die Arbeitslosenversicherung. Mit dem Instrument der Kurzarbeit wurde der Arbeitsmarkt während der Pandemie massiv gestützt: Entlassungen konnten so vermieden und Einkommenseinbußen abgefedert werden.
  • Auch die Rentenversicherung (+ rund 13,5 Milliarden Euro), die Krankenversicherung (+ rund 9,9 Milliarden Euro) und die Pflegeversicherung (+ rund 5 Milliarden Euro) trugen zur sozialen Absicherung wesentlich bei.
  • Der Sozialbericht gibt ergänzend einen Ausblick auf die kommenden Jahre, auch wenn Vorausberechnungen pandemiebedingt unsicher sind. Demnach ist mit einem deutlichen Rückgang der Sozialleistungsquote erst im Jahr 2022 zu rechnen.

355 Seiten

Der Sozialbericht hat einen Umfang von 355 Seiten. Die einzelnen Themenbereiche sind

  1. Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
  2. Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik
  3. Soziale Teilhabe: Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe
  4. Arbeitsschutz, Werkverträge und Leiharbeit
  5. Migration und Integration
  6. Alterssicherung
  7. Gesundheit, Prävention, Rehabilitation
  8. Pflege
  9. Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  10. Familien-, Kinder-, Jugend- und Seniorenpolitik
  11. Gleichstellungspolitik
  12. Weitere Bereiche der sozialen Sicherung:
    – Gesetzliche Unfallversicherung,
    – Landwirtschaftliche Sozialpolitik,
    – Künstlersozialversicherung,
    – Soziale Entschädigung,
    – Sozialgerichtsbarkeit,
    – Soziale Aspekte der Steuer-und Finanzpolitik,
    – Soziale Aspekte der Wohnungs- und Städtebaupolitik
  13. Europäische und internationale Beschäftigungs-, Sozial- und Gesundheitspolitik

Struktur

Jedes Kapitel, ausgenommen Nr. 1, ist unterteilt in 4 Bereiche:

  • Ziele und Aufgaben
  • Ausgangslage
  • Das Wichtigste in Kürze
  • Tabellarische Übersicht

Unter „Ziele und Aufgaben“ werden die Leitlinien bzw. die wichtigsten Grundzüge der Politik der noch laufenden Legislaturperiode in dem entsprechenden Bereich dargestellt, aber auch anzustrebende Ziele für die Zukunft benannt. Unter „Ausgangslage“ werden relevante Entwicklungen und Herausforderungen aufgezeigt, beispielsweise aktuelle Daten über Art und Umfang von Leistungen oder die Anzahl von Leistungsempfängern. Der Kasten „Das Wichtigste in Kürze“ stellt besonders wichtige Maßnahmen und Reformen sowie deren Wirkungen dar.

In der „Tabellarischen Übersicht“ werden die einzelnen gesetzgeberischen Maßnahmen, die jeweilige Quelle mit einer kurzen Beschreibung, die erwartete Wirkung und Zielsetzung sowie der Status, bzw. der Zeitplan nebeneinandergestellt. Das bietet einen gute Überblick über alle Gesetzgebungsvorgänge der vergangenen vier Jahre.

Sozialbudget

Mit dem Sozialbudget informiert die Bundesregierung jährlich über die erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung. Betrachtet werden alle Leistungen öffentlicher und privater Stellen, die beim Eintreten bestimmter sozialer Tatbestände, Risiken oder Bedürfnisse auf individueller Basis oder auf Haushaltsebene erbracht werden. Sozialleistungen können sowohl Einkommensleistungen sein, etwa als Ersatz für den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust des Arbeitseinkommens, als auch Sachleistungen. Die Zuwendung erfolgt dabei aufgrund von gesetzlichen, satzungsmäßigen oder tarifvertraglichen bzw. freiwilligen Regelungen.

Modellrechnungen für die Zukunft

Im Rahmen des zum Ende einer Legislaturperiode erstellten Sozialberichts dokumentiert das Sozialbudget nicht nur die Entwicklung der sozialen Sicherung in der Vergangenheit, sondern auch die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Sicherungssysteme im Rahmen von mittelfristigen Vorausberechnungen. Bei der Interpretation dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass es sich dabei nicht um Prognosen, sondern um Modellrechnungen handelt.

Quelle: Bundesregierung, BMAS

Abbildung: pixabay.com renma.jpg