Mit dem Sozialbericht 2021, der am 4.8.2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in diesem Kontext ergriffenen Reformen in der 19. Legislaturperiode. Er besteht aus zwei Teilen:
Teil A
Teil A gibt einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Zudem werden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie dargestellt.
Teil B
Teil B widmet sich dem Sozialbudget, mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige der sozialen Sicherung in Deutschland informiert. Dabei wird die ansonsten übliche jährliche tabellarische Berichterstattung des Sozialbudgets durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Sicherungssysteme ersetzt und durch eine Vorausschau auf die künftige mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen ergänzt.
Zentrale Ergebnisse
- Der Umfang der Sozialleistungen ist deutlich gestiegen: Insgesamt wurden 1,1 Billionen Euro für Sozialleistungen ausgegeben.
- Die größten Ausgabensteigerungen entfallen mit 28,2 Milliarden Euro auf die Arbeitslosenversicherung. Mit dem Instrument der Kurzarbeit wurde der Arbeitsmarkt während der Pandemie massiv gestützt: Entlassungen konnten so vermieden und Einkommenseinbußen abgefedert werden.
- Auch die Rentenversicherung (+ rund 13,5 Milliarden Euro), die Krankenversicherung (+ rund 9,9 Milliarden Euro) und die Pflegeversicherung (+ rund 5 Milliarden Euro) trugen zur sozialen Absicherung wesentlich bei.
- Der Sozialbericht gibt ergänzend einen Ausblick auf die kommenden Jahre, auch wenn Vorausberechnungen pandemiebedingt unsicher sind. Demnach ist mit einem deutlichen Rückgang der Sozialleistungsquote erst im Jahr 2022 zu rechnen.
355 Seiten
Der Sozialbericht hat einen Umfang von 355 Seiten. Die einzelnen Themenbereiche sind
- Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik
- Soziale Teilhabe: Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe
- Arbeitsschutz, Werkverträge und Leiharbeit
- Migration und Integration
- Alterssicherung
- Gesundheit, Prävention, Rehabilitation
- Pflege
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Familien-, Kinder-, Jugend- und Seniorenpolitik
- Gleichstellungspolitik
- Weitere Bereiche der sozialen Sicherung:
– Gesetzliche Unfallversicherung,
– Landwirtschaftliche Sozialpolitik,
– Künstlersozialversicherung,
– Soziale Entschädigung,
– Sozialgerichtsbarkeit,
– Soziale Aspekte der Steuer-und Finanzpolitik,
– Soziale Aspekte der Wohnungs- und Städtebaupolitik - Europäische und internationale Beschäftigungs-, Sozial- und Gesundheitspolitik
Struktur
Jedes Kapitel, ausgenommen Nr. 1, ist unterteilt in 4 Bereiche:
- Ziele und Aufgaben
- Ausgangslage
- Das Wichtigste in Kürze
- Tabellarische Übersicht
Unter „Ziele und Aufgaben“ werden die Leitlinien bzw. die wichtigsten Grundzüge der Politik der noch laufenden Legislaturperiode in dem entsprechenden Bereich dargestellt, aber auch anzustrebende Ziele für die Zukunft benannt. Unter „Ausgangslage“ werden relevante Entwicklungen und Herausforderungen aufgezeigt, beispielsweise aktuelle Daten über Art und Umfang von Leistungen oder die Anzahl von Leistungsempfängern. Der Kasten „Das Wichtigste in Kürze“ stellt besonders wichtige Maßnahmen und Reformen sowie deren Wirkungen dar.
In der „Tabellarischen Übersicht“ werden die einzelnen gesetzgeberischen Maßnahmen, die jeweilige Quelle mit einer kurzen Beschreibung, die erwartete Wirkung und Zielsetzung sowie der Status, bzw. der Zeitplan nebeneinandergestellt. Das bietet einen gute Überblick über alle Gesetzgebungsvorgänge der vergangenen vier Jahre.
Sozialbudget
Mit dem Sozialbudget informiert die Bundesregierung jährlich über die erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung. Betrachtet werden alle Leistungen öffentlicher und privater Stellen, die beim Eintreten bestimmter sozialer Tatbestände, Risiken oder Bedürfnisse auf individueller Basis oder auf Haushaltsebene erbracht werden. Sozialleistungen können sowohl Einkommensleistungen sein, etwa als Ersatz für den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust des Arbeitseinkommens, als auch Sachleistungen. Die Zuwendung erfolgt dabei aufgrund von gesetzlichen, satzungsmäßigen oder tarifvertraglichen bzw. freiwilligen Regelungen.
Modellrechnungen für die Zukunft
Im Rahmen des zum Ende einer Legislaturperiode erstellten Sozialberichts dokumentiert das Sozialbudget nicht nur die Entwicklung der sozialen Sicherung in der Vergangenheit, sondern auch die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Sicherungssysteme im Rahmen von mittelfristigen Vorausberechnungen. Bei der Interpretation dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass es sich dabei nicht um Prognosen, sondern um Modellrechnungen handelt.
Quelle: Bundesregierung, BMAS
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