Quarantäne, Isolierung

§ 30 des Infektionsschutzgesetzes regelt die Vorschriften zu Quarantäne und Isolierung. Seit 23.5.2020 lautet die Überschrift des § 30 „Absonderung“ und nicht mehr „Quarantäne“. Damit wurde der Begriff Absonderung als Oberbegriff für Quarantäne und Isolierung etabliert.

Unterschied zwischen Quarantäne und Isolierung

Vereinfacht gesagt trifft Isolierung Menschen, die an einer gefährlichen übertragbaren Krankheit erkrankt sind. Quarantäne kommt bei Personen in Frage, die mit erkrankten Menschen Kontakt hatten.

Isolierstationen

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind nur die Lungenpest und hämorrhagische Fieber quarantänepflichtig. Die betroffenen Patienten werden auf Sonderisolierstationen behandelt. Nur die behandelnden Ärzte, Pflegekräfte sowie Seelsorger haben Zutritt zum Erkrankten, anderen Personen kann ärztlicherseits der Zutritt erlaubt oder verwehrt werden.

Bei anderen Erkrankungen wie beispielsweise Cholera oder bei multiresistenten Keimen werden weniger strenge Maßnahmen angeordnet. Möglich ist eine Absonderung „in sonst geeigneter Weise“ von Kranken und Krankheitsverdächtigen in häuslicher Quarantäne oder einem sonstigen Gebäude.

häusliche Quarantäne

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden in Deutschland Anordnungen häuslicher Quarantäne für Personen getroffen, die sich in einem Risikogebiet aufhielten oder Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten hatten und damit als ansteckungsverdächtig gelten, ohne selber krank oder krankheitsverdächtig zu sein. Von häuslicher Quarantäne Betroffene dürfen ihr Zuhause nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Außerdem wird Ihnen empfohlen ihren Gesundheitszustand zu beobachten und z. B. zweimal täglich Ihre Körpertemperatur zu messen und über eventuelle Krankheitszeichen ein Tagebuch zu führen.

Für COVID-19-Erkrankte mit leichter Symptomatik wird unter bestimmten Voraussetzungen eine häusliche Isolierung angeordnet. Voraussetzung ist, dass zum selben Haushalt gehörende andere Personen gesund sind, keine Risikofaktoren aufweisen und sich nicht im gleichen Raum aufhalten wie der Erkrankte. Zusätzlich zu den Einschränkungen der häuslichen Quarantäne ist der Kontakt zu Haushaltsmitgliedern auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und wo dieser unvermeidbar ist.

Omikron

Die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 verursacht weltweit eine deutliche Steigerung der Infektionszahlen, so dass befürchtet wird, dass durch krankheitsbedingte Ausfälle auch gerade die lebenswichtigen Versorgungsstrukturen beeinträchtigt werden. Erst recht, wenn Kranke oder Kontaktpersonen zusätzlich längere Zeit isoliert werden müssen. Deswegen wird überlegt, die Isolationszeiten zu kürzen. Dies scheint auch deswegen möglich zu sein, weil Omikron offenbar nicht so lange ansteckend ist und die Krankheitsverläufe wohl insgesamt milder ausfallen. Gesichert ist das alles aber noch nicht.

Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022

Die Bundesregierung will nun neue Absonderungs-Regeln auf den Weg bringen.

Quarantäne von Kontaktpersonen und Isolation von Infizierten

Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. 

Bund und Länder haben am 7. Januar vereinbart, die Regeln für die Isolation (von Erkrankten) und die Quarantäne (für Kontaktpersonen) zu ändern

Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Dies gilt auch dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.)

Für alle anderen gilt: Die Isolation oder Quarantäne endet nach zehn Tagen (ohne Test). Wer die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis).

Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen – wenn sie frühzeitig nach einer Infektion nach sieben Tagen die Isolierung beenden wollen – mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen. 

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Bund und Länder werden die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen.

Quellen: Bundesregierung, Wikipedia

Abbildung: pixabay.com corona-5209152_1280.jpg