Ökobonus über die Post

Wieder aktuell ist die Diskussion um die Maßnahmen zur Bekämpfung der Erderhitzung. Ein Mittel dazu ist eine Erhöhung des CO2-Preises.

Sozialverträglich

Die Frage der Sozialverträglichkeit von Maßnahmen wird aktuell insbesondere im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung aufgeworfen. Alternativ werden dazu die weitere Absenkung bzw. Abschaffung der EEG-Umlage einerseits und ein Ökobonus andererseits diskutiert, mit dem die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form einer einheitlichen pro-Kopf-Pauschale an die Bürger*innen zurückerstattet werden soll.

Verwaltungsaufwand

Die Entlastungswirkung des Ökobonus wäre umgekehrt proportional zum Einkommen. Einkommensschwache Haushalte hätten dadurch nach allen einschlägigen Studien im Saldo ein Plus zu verzeichnen. Dies schließt auch Haushalte mit Pendler*innen mit ein. Als Argument gegen diese Form der Kompensation wird auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufmerksam gemacht oder auch angeführt, dass es völlig unklar sei, wie der Bonus ausgezahlt werden könne.

Lösungsvorschlag

Der Paritätische Gesamtverband hat dazu zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) einen Vorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann.

In ihrem Papier „Soziale Ausgestaltung höherer CO2-Preise über einen Ökobonus – Vorschlag zur administrativen Umsetzung“ bringen sie den Rentenservice der Deutschen Post ins Spiel.

Kriterien zur Umsetzung

Sie gehen davon aus, dass die Umsetzung der Auszahlung eines Ökobonus folgende Kriterien erfüllen muss:

Die beauftragte Stelle muss

  • mit der Verwaltung großer Datenmengen,
  • mit Massenauszahlungen
  • und der Identitätsprüfung

vertraut sein.

  • Die Zahlung muss als Ökobonus sichtbar sein.
  • Es sollte zudem sichergestellt sein, dass auch jene ein Prozent der Menschen, die kein Bankkonto haben, den Bonus erhalten.

Erfahrung bei Rentenzahlung

Deswegen schlagen der Paritätische und BUND den Renten-Service der Deutschen Post bzw. DHL vor. Dieser sei für die administrative Umsetzung besonders geeignet. Nach § 119 SGB VI übernehme die Deutsche Post umfassende Dienstleistungen bei der Auszahlung von Renten, inklusive Zahlung, Anpassung, Statistik und Bestandspflege. Der Renten-Service organisiere damit regelmäßig sehr große Einzelzahlungen, sei auf die Massenverwaltung spezialisiert und könne auf das Filialnetz der Post zurückgreifen. Wer kein Konto habe, könne in einer Filiale eine Barauszahlung erhalten, in der Regel mit einem kurzen zeitlichen Vorlauf. Dabei sei die namentliche Prüfung, die für die Barauszahlung des Ökobonus eine Voraussetzung sei, im Alltagsgeschäft der Post Standard.

Vorteile gegenüber anderen Lösungen

Dem Verfahren über die Post werden in dem Papier andere Methode gegenübergestellt, die aber die geforderten Kriterien nicht so umfassend erfüllen können wie der Renten-Service der Deutschen Post.

Auszahlung am Anfang des Jahres

Um soziale Härten zu vermeiden, solle der Ökobonus einmal jährlich am Anfang eines Jahres ausgezahlt werden. Die Höhe solle aufgrund einer Schätzung bestimmt werden. Im darauffolgenden Jahr wird der Bonus mit dem Differenzbetrag zu den tatsächlich erzielten Einnahmen verrechnet.

Quellen: DPWV, BUND

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