Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, will die Bundesregierung stärken. Zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter, zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission.

Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.

Konstant hohe Opferzahlen

Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt, insbesondere vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung, zu schützen, zählt zu den grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft. Aus den in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 ersichtlichen Entwicklungen resultiert ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Denn die Daten der jährlichen PKS zu kindlichen Gewaltopfern weisen ein konstant hohes Niveau aus, das nicht hingenommen werden kann. Die PKS weist 3.443 Fälle von Kindesmisshandlung mit insgesamt 4.336 Opfern aus. Insbesondere aber die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind mit 16.375 Fällen (2022: 15.520) konstant hoch. Insgesamt weist die PKS hier 18.497 Opfer aus, 75,6 Prozent davon waren weiblich. 16.291 Opfer waren zwischen sechs und 14 Jahren alt, 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre.

Ziele des Gesetzes

Der Gesetzentwurf verfolgt daher folgende Ziele:

  1. Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    und Einführung einer forschungsbasierten Berichtspflicht,
  2. stärkere Beachtung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben,
  3. Fortentwicklung von Aufarbeitungsprozessen in Deutschland und Sicherstellung beratender Unterstützung zur individuellen Aufarbeitung und
  4. die weitere Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.

Teil der UN-Agenda

Dieser Gesetzentwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung
der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung“ und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 bei, leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen und Missbrauch und Ausbeutung von
Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder zu
beenden.

Quellen: Bundestag, UNO, FOKUS-Sozialrecht, Tagesschau

Abbildung: unric.org https://e4k4c4x9.delivery.rocketcdn.me/de/wp-content/uploads/sites/4/2019/11/SDG-16-Graphic.jpg

Pausentaste

Junge Menschen mit Pflegeverantwortung erhalten bislang wenig Aufmerksamkeit. Mit dem Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ wurde ein Beratungsangebot für pflegende Kinder und Jugendliche etabliert. Darüber hinaus werden Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit für die Situation der Kinder und Jugendlichen sensibilisiert.

Anfrage im Bundestag

Knapp 480.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernehmen in Deutschland Verantwortung für pflegebedürftige Familienmitglieder. Das schreibt die Bundesregierung amm 22. Januar 2025 in einer Antwort (20/14524) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten einer Studie der Universität Witten/Herdecke. Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung ergebe sich zudem für den Berichtszeitraum des Jahres 2023, dass 22.646 Personen unter 25 Jahren, davon 1.095 unter 18 Jahren, als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Eine Aussage, welche Person gepflegt wurde (ein Elternteil, Geschwisterteil oder andere Personen), könne durch diese Daten jedoch nicht getroffen werden, heißt es in der Antwort weiter.

niedrigschwellige Beratungsangebote

Pflegende Kinder und Jugendliche nehmen sich selbst häufig nicht als Pflegende wahr. Sie kümmern sich wie selbstverständlich um Familienmitglieder. Aus Angst vor Stigmatisierung oder dem Auseinanderbrechen der Familie sprechen sie oftmals nicht über ihre familiären Sorgen. An diesen Punkten setzen die niedrigschwelligen Beratungsangebote des Projekts ‚Pausentaste‘ an. Den Angaben zufolge gab es in den Jahren 2018 bis 2024 monatlich durchschnittlich über 4.500 Zugriffe auf die Website des Projekts, die gezielt pflegende Kinder und Jugendliche anspricht.

Berichte, Interviews, Linktipps und eine Datenbank

Auf pausentaste.de gibt es Berichte, Interviews, Linktipps und eine Datenbank für die Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten, sowie Materialien zum Download. Ziel ist es, pflegenden Kindern und Jugendlichen zu helfen, Überlastungen abzubauen und Isolationen aufzulösen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können über die Webseite zum Beratungsangebot der „Nummer gegen Kummer“ gelangen, das neben einer Telefonberatung auch Beratung per Mail oder im Chat beinhaltet. Angehörige können sich telefonisch am Elterntelefon beraten lassen. Über die Beratung sollen die Ratsuchenden die Möglichkeit erhalten über ihre Situation zu sprechen. Darüber hinaus erhalten sie bei Bedarf Informationen zu weiteren Hilfsangeboten. Die ehrenamtlichen Beratenden werden zur Thematik geschult und kennen die Herausforderungen, die eine Pflegesituation mit sich bringt. Neben der Beratung unterstützt der Verein in der Projektarbeit, bspw. in der Öffentlichkeitsoder der Netzwerkarbeit.

Quellen: Bundestag, BMFSFJ, pausentaste.de

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