Verbesserungen beim Elterngeld

Für Eltern, deren Kinder seit dem 1. September 2021 geboren sind, gelten nun die Änderungen im Elterngeldgesetz. Das Bundesfamilienministerium veröffentlichte dazu eine Pressemitteilung.

Wesentliche Änderungen

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

  • Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben.
  • Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.
  • Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin:
    1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin:
    2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin:
    3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin:
    4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Verwaltungsvereinfachungen 

Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften werden auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Einkommensgrenzen

Nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, erhalten Elterngeld.  Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Quelle: BMFSFJ

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