Viele beschäftigen bereits eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft oder ziehen diese Option in Betracht. Es ist bekannt, dass der Einsatz von Betreuungspersonal, das von einem ausländischen Pflegeunternehmen entsandt wird, rechtlich nicht unproblematisch ist. Dennoch gelingt es Vermittlungsagenturen immer wieder, zusätzliche rechtliche Risiken zu schaffen. Ein besonders kritischer Punkt betrifft die A1-Bescheinigung.
Warum ist die A1-Bescheinigung so wichtig?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine aus dem Ausland entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Sie dient als essenzieller Nachweis, um sicherzustellen, dass die Betreuung rechtlich korrekt erfolgt und dass die Betreuungskraft weiterhin sozialversichert bleibt, ohne doppelte Beiträge im Einsatzland zahlen zu müssen.
Liegt diese Bescheinigung nicht vor, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben – sowohl für das entsendende Unternehmen als auch für diejenigen, die die Pflegekraft in Anspruch nehmen, weil sie dann unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Besonders wichtig: Seit dem 01.01.2025 ist für alle Personenkreise ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren verpflichtend!
Diese 3 Tricks wenden Vermittler ausländischer Betreuungskräfte an
Trick 1: Falsche Behauptung einer Sozialversicherungspflicht im Ausland
Ein verbreiteter Trick von Vermittlungsagenturen ist die Aussage, dass die Betreuungskraft „im Ausland sozialversicherungspflichtig“ sei. Oftmals werden jedoch lediglich Auftrags- oder Dienstleistungsverträge anstelle regulärer Arbeitsverträge abgeschlossen. Das bedeutet: Wenn die Betreuungskraft sich nicht selbst versichert, hat sie weder Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld noch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Trick 2: Das Versprechen, die A1-Bescheinigung später nachzureichen
Viele kennen diese Situation: Die Entscheidung für eine Betreuungskraft ist gefallen, der Einsatz soll möglichst sofort beginnen – aber die A1-Bescheinigung liegt noch nicht vor. Das Entsendeunternehmen verspricht, das Dokument schnellstmöglich nachzureichen.
Nehmen Sie sich in Acht davor, die Betreuung ohne A1-Bescheinigung starten zu lassen! Stattdessen sollten Sie darauf bestehen, dass die Bescheinigung bereits vor Arbeitsbeginn vorliegt, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Trick 3: Private Reisekrankenversicherung als vermeintlicher Ersatz für die A1-Bescheinigung
Einige Entsendeunternehmen schließen für ihre Betreuungskräfte eine private Reisekrankenversicherung ab, um den Anschein einer ausreichenden Absicherung zu erwecken. Zwar erhalten die Betreuungskräfte dadurch im Krankheitsfall bestimmte Leistungen, doch ersetzt diese Versicherung keinesfalls die Sozialversicherungsansprüche einer regulären Beschäftigung.
Quellen: Beraterbrief Pflege, Ausgabe 2025/02
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