Nachdem in der letzten Woche schon das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) verabschiedet wurde, sollen in der nächsten Woche (vom 7.11. bis 9.11.2018) weitere wichtige Vorhaben der großen Koalition endgültig beschlossen werden.
Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) (19/4668)
- In der gesetzlichen Rentenversicherung soll für den absehbaren Zeitraum bis 2025 eine sog. doppelte Haltelinie für das Sicherungsniveau bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei 20 Prozent eingeführt werden.
- Die Absicherung der Erwerbsgeminderten soll verbessert werden.
- Für erziehende Elternteile, die aufgrund der Erziehung von mehr als zwei Kindern im besonderen Maße rentenrechtliche Nachteile aufgrund eingeschränkter Erwerbsarbeit hinnehmen mussten, soll künftig auch für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern das dritte Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden.
- Um Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, soll die bisherige Gleitzone zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich weiterentwickelt werden mit einer Obergrenze der Beitragsentlastung von 1.300 Euro.
siehe auch hier.
Dass Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) (19/4725)
- Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wird in § 16i SGB II ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt.
- Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu unterstützen, wird § 16e SGB II neu gefasst und eine Rechtsgrundlage für einen weiteren neuen Lohnkostenzuschuss geschaffen.
siehe auch hier.
Das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) (19/4723)
- Ab 1. Juli 2019 soll das Kindergeld um 10 Euro monatlich steigen.
- Der steuerlichen Kinderfreibetrag soll zum 1.1.2019 und 2um 1.1.2020 jeweils um 192 Euro steigen.
- Auch für Erwachsene, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro.
siehe auch hier.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes (19/4456, 19/4548)
- Die Mitwirkungspflicht von international Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren soll geregelt werden, inklusive entsprechender Sanktionen bei Verstößen.
siehe auch hier.
Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) (19/4453),
Stellungnahme der Bundesregierung zu Änderungsvorschlägen des Bundesrats (19/4729)
- Zusätzliche Pflegestellen in Krankenhäusern sollen von den Krankenkassen finanziert werden,
- Krankenhäuser müssen sich an eine Personal-Untergrenze im Pflegebereich halten,
- 1300 neue Stellen sollen in stationären Pflegeeinrichtungen entstehen.
- Die Pflegeberufe sollen attraktiver werden.
siehe auch hier.
Quelle: Bundestag, Fokus-Sozialrecht
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