Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das geht aus einem am 3. Juli 2018 vorgelegten Gesetzentwurf „Gesetz für mehr Teilhabe im Wahlrecht“ (Drs. 19/3171) hervor, der das Bundeswahlgesetz sowie das Europawahlgesetz ändert. Mehr Teilhabe im Wahlrecht: Änderung des Bundeswahlgesetzes weiterlesen
Kategorie: Betreuungsrecht.News
Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren in der Bundesratssitzung
Am 6. Juli 2018 fand die letzte Bundesratssitzung vor der parlamantarischen Sommerpause statt. Einige Gesetzeänderungen, die abgeschlossen wurden, sind für die Arbeit der sozialen Berufe von Bedeutung (Verlängerung von SGB III-Maßahmen, Barrierefreiheit in Bundesbehörden, Familiennachzug, Musterfeststellungsklage).
Einer Unterzeichnung des Bundespräsidenten und einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht damit nichts mehr im Wege.
Verlängerung verschiedener befristeter Arbeitsfördermaßnahmen gebilligt
Wie auf FOKUS Sozialrecht bereits berichtet, werden einige befristete Maßnahmen im SGB III verlängert:
- § 130 SGB III: Maßnahmen der Assistierten Ausbildung
- §§ 131, 132 SGB III: Sonderregelungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Bleibeperspektive
- § 133 SGB III: Sonderregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk
- § 142 Abs. 2 SGB III: Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit des Alg I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Die Änderungen des SGB III treten unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit
Die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen werden durch Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in nationales Recht umgesetzt.
Kompromiss zum Familiennachzug gebilligt
Der derzeit noch ausgesetzte Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab dem 1. August 2018 wieder möglich. Allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat.
Grünes Licht für Musterfeststellungsklage
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt.
Über die Musterfeststellungsklage können geschädigte Verbraucher in Deutschland erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen werden über eingetragene Verbraucherschutzverbände geführt. Sie müssen mindestens 350 Mitglieder haben.
Eine Musterfeststellungsklage ist dann möglich, wenn mindestens 10 Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monate insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden. Helfen soll das neue Verfahren bei so genannten Massengeschäften wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten oder auch unfairen Vertragsklauseln.
Die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage kann nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz auch kranken und pflegebedürftigen Menschen zugutekommen. Insbesondere nach der Schließung eines großen Pflegeheims wegen Pflegemängeln könne künftig ein Musterverfahren gegen den Betreiber geführt werden – so Eugen Brysch, Stiftungsvorstand in einem Bericht des Ärzteblattes.
Inkraftreten wird diese neue Klagemöglichkeit am 1. November 2018.
Landespflegegeld in Bayern: Bereits 100.000 Anträge
Bereits 100.000 Menschen haben das Bayerische Landespflegegeld beantragt. Darauf haben Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml und Bayerns Finanzminister Albert Füracker am 6. Juli 2018 hingewiesen.
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Rechtlich Betreute in Brandenburg nicht mehr weiter von der Wahl ausgeschlossen
Mit dem am 3. Juli 2018 in Kraft getretenen „Gesetz zur Erweiterung des Wahlrechts im Land Brandenburg“ hat das Land Brandenburg den Wahlrechtsausschluss für rechtliche Betreute sowohl für die Kommunal- als auch für Landtagswahl abgeschafft. Meist basierte dieser Wahlrechtsausschluss auf der Entscheidung zur Anordnung der Betreuung in allen Angelegenheiten. Rechtlich Betreute in Brandenburg nicht mehr weiter von der Wahl ausgeschlossen weiterlesen
Verhütung von Zahnerkrankungen durch bessere Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
Seit 1. Juli 2018 ist die „Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“ in Kraft. Sie regelt Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums um Mundgesundheit von gesetzlich krankenversicherten Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu erhalten bzw. zu verbessern. Verhütung von Zahnerkrankungen durch bessere Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen weiterlesen
Reform des Betreuungsrechts: Zügige Erhöhung der Vergütung gefordert
Der Vorstand des Betreuungsgerichtstags hat auf seiner Sitzung in Kassel am 22. Juni 2018 einstimmig begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Diskussionsprozess zur Reform der rechtlichen Betreuung eröffnet hat. In seiner Pressemitteilung fordert der Bundesgerichtstag e. V. (BGT) aber, dass bereits erste Reformschritte 2018 zu gehen seien.
Angemahnt wird vor allem eine zügige Erhöhung der Vergütung um die Existenz von Betreuungsvereinen nicht zu gefährden. Reform des Betreuungsrechts: Zügige Erhöhung der Vergütung gefordert weiterlesen
Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung: Urteilsverkündung des BVerfG am 24.07.2018
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte im Januar 2018 über zwei Verfassungsbeschwerden, welche die Anordnung von Fixierungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Gegenstand hatten. Angekündigt ist nun, dass das Bundesverfassungsgericht am 24. Juli 2018 sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden verkünden wird. Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung: Urteilsverkündung des BVerfG am 24.07.2018 weiterlesen
Reform des Betreuungsrechts: Arbeitsgruppe im BMJV ist gestartet
Am 20. Juni 2018 wurde der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gestartet. Zur Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums waren rund 80 Experten aus Wissenschaft, den kommunalen Spitzenverbänden und aus den Bundesländern sowie Vertreter von Verbänden (Behindertenverbände, Berufsverbände, Betreuungsgerichtstag e.V.) eingeladen.
Ziel des Prozesses laut Pressemitteilung des BMJV: Durch Änderungen im Betreuungsrecht soll die Qualität der rechtlichen Betreuung durch Stärkung des Selbstbestimmungsrechts verbessert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass rechtliche Betreuung nur dann angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist.
Der Reformprozess wurde bereits in der 18. Legislaturperiode eingeläutet. Er setzte sich nun mit dem Beschluss der Justizministerkonferenz Anfang Juli 2018 fort und mündet nun in konkrete Arbeitsgruppen, die unterschiedliche Felder bearbeiten sollen:
- Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers
- Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht
- Rechtliche Betreuung und „andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)
- Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht
Ende 2019 sollen die Ergebnisse fest stehen und entsprechende Gesetzgebungsvorschläge auf den Weg gebracht werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMJV
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BSG: Anspruch auf Blindengeld bei Alzheimererkrankung
Auch an Alzheimer Erkrankte können einen Anspruch auf Blindengeld haben. Diese Leistung sei nur ausgeschlossen, wenn krankheitsbedingte Mehraufwendungen aufgrund des Krankheitsbilds unter keinen Umständen anfallen können. BSG: Anspruch auf Blindengeld bei Alzheimererkrankung weiterlesen
Reform des Betreuungsrechts: Beschluss der Justizministerkonferenz
Am 6. und 7. Juni 2018 fand die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JUMIKO) statt, auf der auch Reformbestrebungen bezüglich des Betreuungsrechts auf der Tagesordnung stand. Dieser Reformprozess wurde bereits in der 18. Legislaturperiode angestossen, aber nicht mehr umgesetzt.
Auf der JUMOKO ging es insbesondere um strukturelle Änderungen an der Schnittstelle zum Sozialrecht und um die qualitätsorientierte Anpassung der Betreuervergütung.
Folgender Beschluss erging auf der Konferenz:
„1. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen, dass mit dem Abschluss der Forschungsvorhaben zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes und zur Qualität in der rechtlichen Betreuung wichtige Beiträge zur Bewertung und Fortentwicklung des Betreuungswesens geleistet wurden.“
Gemeint sind folgende Studien:
- Forschungsbericht: „Qualität in der rechtlichen Betreuung“
- Forschungsbericht: „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte ‚andere Hilfen‘ „
„2. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich darüber einig, dass die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der beiden Studien in Teilen zu hinterfragen sind, wie dies in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten detaillierten Stellungnahme im Einzelnen dargelegt wird.“
Siehe dazu die Anlage: http://www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Fruehjahrskonferenz_2018/I_-6.pdf
„3. Die Justizministerinnen und Justizminister unterstreichen die Notwendigkeit, nach Vorlage der Abschlussberichte die Reformdebatte über das Betreuungswesen nachhaltig fortzuführen. Im Rahmen dieses Prozesses sollen insbesondere die im Bereich des Erforderlichkeitsgrundsatzes, der Betreuungsqualität und der Vergütung gezeigten Defizite angegangen und behoben werden.“
„4. Die Justizministerinnen und Justizminister betonen, dass das Ziel dieser Debatte insbesondere darin bestehen muss,
- das grundrechtlich und durch die UN-Behindertenrechtskonvention abgesicherte Selbstbestimmungsrecht der hilfebedürftigen Menschen zu stärken; das heißt, ausschließlich soziale Hilfeleistung erfordernde Sachverhalte dürfen nicht mehr systemwidrig Ursache von Betreuerbestellungen werden,
- dass eine Betreuerbestellung daher als „ultima ratio“ erst dann erfolgt, wenn andere Hilfen nicht greifen,
- dass sich die Justiz auf ihre Kernaufgaben konzentriert,
- die Position der Betreuungsbehörde strukturell (innerhalb und außerhalb des gerichtlichen Verfahrens) weiter zu stärken,
- die Betreuungsvereine als wesentliche Träger der Querschnittsarbeit und wichtiges Bindeglied zu den Ehrenamtlichen im Bereich der Betreuung und Vorsorgevollmacht zu stärken,
- dass auch eine zeitnahe Vergütungsanpassung qualitätsorientiert erfolgen muss und nicht isoliert von der laufenden Strukturdebatte erfolgen darf.“
„5. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, diesen Beschluss an die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und an die Bundesregierung mit der Bitte weiterzuleiten, diesen Reformprozess weiterhin aktiv zu unterstützen.“