Von der Wiege bis zur Bahre, vom SGB I bis SGB XIV. Kaum ein Rechtsgebiet ist so breit und unterliegt gleichzeitig so vielen Änderungen wie das Sozialrecht. Die WALHALLA Praxis Webinare und Seminare greifen aktuelle Reformen, Rechtsprechung und umstrittene Themen auf und stellen die komplexe Materie verständlich für in der Sozialen Arbeit Tätige dar.
Neues Seminarprogramm im Sozialrecht 2024 weiterlesenAutor: Viktoria Straub
Aktuelle Seminare und Webinare zum Sozialrecht
Von der Wiege bis zur Bahre, vom SGB I bis SGB XIV. Kaum ein Rechtsgebiet ist so breit und unterliegt gleichzeitig so vielen Änderungen wie das Sozialrecht. Die WALHALLA Praxis Webinare und Seminare greifen aktuelle Reformen, Rechtsprechung und umstrittene Themen auf und stellen die komplexe Materie verständlich für in der Sozialen Arbeit Tätige dar. Aktuelle Seminare und Webinare zum Sozialrecht weiterlesen
Reform des Betreuungsrechts seit 1.1.2023
Nach einer Übergangszeit von fast zwei Jahren, trat die Reform zum 1.1.2023 in Kraft. Die mit der Reform einhergehenden Neuerungen sind komplex und wirken sich auf sämtliche Aspekte des Betreuungsrechts aus. Das haben wir zum Anlass genommen das Fachportal komplett neu zu überarbeiten. Wir hoffen Ihnen damit den Start erleichtern zu können und Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen rund um das Betreuungsrechts zu sein.
Ihr WALHALLA Fachverlag
Und darum drehen sich die Änderungen …
Das neue Betreuungsrecht auf Rechtsstand 1.1.2023
Die Erläuterungen zum Betreuungsrecht wurden von Reinhold Spanl und Horst Böhm – beide profunde Kenner dieses Rechtsgebiets und langjährige Kommentarautoren – komplett neu überarbeitet und an die novellierten Vorschriften angepasst.
Konkret zielt die Reform auf die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Im Zentrum der Überarbeitung standen daher folgende Aspekte:
- Wünsche des Betreuten als zentraler Maßstab für das Handeln aller Akteure im Betreuungsrecht
- Wiederherstellung bzw. Verbesserung der rechtlichen Handlungsfähigkeit des Betreuten („Rehabilitationsgrundsatz“) als weitere Handlungsmaxime
- Qualitätssicherung durch erweiterte Beratungs- und Aufsichtspflichten durch das Betreuungsgericht, Registrierung und Nachweis der Sachkunde für Betreuer
Die Umsetzung dieser Grundsätze wirkt sich auf die Arbeit aller Akteure im Betreuungsrecht aus:
Die rechtlichen Betreuer sind nun verpflichtet, noch mehr als bisher zu versuchen, den Betroffenen in seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen, seine Wünsche noch mehr als bisher festzustellen und umzusetzen. Dies hat Auswirkungen auf die jeweiligen Aufgabenbereiche für die der Betreuer eingesetzt ist, da nunmehr konsequent die subjektive Sichtweise des Betreuten zu beachten ist (z. B. bei der Vermögenssorge oder auch bei Wohnungsangelegenheiten, die mit der Reform ganz neu geregelt wurden). Auch wurden die Pflichten zum erforderlichen persönlichen Kontakt mit dem Betreuten bzw. zur Verschaffung eines persönlichen Eindrucks erweitert, was einen nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet.
Die Betreuungsvereine haben noch mehr Aufgaben als bisher erhalten. Insbesondere sollen sie ehrenamtliche Betreuer noch besser unterstützen; eine kompetente und konstante Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern während der Betreuungsführung wird verpflichtend. Eine bessere Vernetzung zu Angehörigenbetreuern soll aufgebaut werden. Generell soll die Gewinnung, Beratung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer („Querschnittsarbeit“) substantiell gestärkt werden – in den Bundesländern sind die erforderlichen Vorschriften zur finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
Die Betreuungsbehörden müssen nun ebenfalls noch mehr Aufgaben erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des Registrierungsverfahrens für Berufsbetreuer. Aber auch die Beratungs- und Unterstützungspflichten der Betroffenen werden erweitert, insbesondere hinsichtlich der Beratung zu „anderen Hilfen“ (sozialrechtliche Ansprüche, Ansprechpartner in der Kommune usw.). Auch wird das Instrument einer „erweiterten Unterstützung“ eingeführt.
Die Betreuungsgerichte müssen die Betreuerauswahl noch mehr als bisher an den Wünschen des Betroffenen und an der Erforderlichkeit ausrichten. Beratungs-, Aufsichts- und Kontrollpflichten wurden stark erweitert – auch sie müssen sich konsequent an den Wünschen des Betroffenen. Mit diesen Kontrollpflichten verbunden sind laufende Kontrollpflichten beginnend mit der Prüfung des neuen Anfangsberichts bzw. dem Anfangsgesprächs bei ehrenamtlichen Betreuern.
Rubrik Sozialrecht auf neuen Füßen
Auch die, das Betreuungsrecht ergänzende, Rubrik Sozialrecht steht auf neuen Füßen. Nach dem Tod unseres sehr geschätzten, langjährigen Autors Horst Marburger, freuen wir uns das qualifizierte Autorenteam unter der Leitung von Johannes Friedrich begrüßen zu dürfen, das diesen Teil neu strukturiert und die sozialrechtlichen Erläuterungen auf aktuellem Rechtsstand gebracht hat.
All unsere Experten finden Sie hier.
Nutzen Sie die “flexible Teamlizenz”
Wenn Sie im Team mehrere Kolleginnen und Kollegen sind, die aktuelle Informationen aus dem Fachportal für Ihre tägliche Arbeit gebrauchen können, Sie aber nicht für jeden Interessierten eine eigene Lizenz kaufen möchten (Budget), dann schalten Sie doch eine flexible Teamlizenz.
Was ist eine „flexible Teamlizenz“?
Beispiel: Sie sind ein Team von 10 Leuten, aber „nur“ 2 Kolleginnen brauchen die Fachinformationen für Ihre Arbeit, für den Rest des Teams sind die aktuellen Informationen aber allemal interessant – dann schalten wir eine 2er Lizenz über IP Zugang frei. Sie erhalten einen Link für Ihr Intranet, und jede Kollegin und jeder Kollege kann OHNE LOGINSPERRE auf den Fachdienst zugreifen. Aber eben „nur“ 2 gleichzeitig, was in der Realität eher selten vorkommt.
Ergo – Ihr Team ist für überschaubare Kosten stets mit aktuellen und rechtssicheren Informationen versorgt.
Haben Sie Interesse?
Ronald Matthiä
Telefon: 0941 5684-142
E-Mail: ronald.matthiae@WALHALLA.de
FOKUS Betreuungsrecht
FOKUS Betreuungsrecht ist die ideale Hilfe, damit Sie sich in Ihrer täglichen Arbeit auf das Wesentliche, den Menschen und sein Schicksal, konzentrieren können. Die verständliche Darstellung des Betreuungsrechts und des Sozialrechts unterstützen Sie dabei und gewährleisten Rechtssicherheit.
Das Fachportal Fokus Betreuungsrecht überzeugt mit Praxisnähe und Übersichtlichkeit:
- Thematisch nach Lebens- bzw. Aufgabenbereichen geordnet werden die rechtlichen Grundlagen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts erläutert – durchgängig auf Rechtsstand 1. Januar 2023!
- Erläutert werden auch sozialrechtliche Fragestellungen, die in der täglichen Betreuungspraxis nicht mehr wegzudenken sind.
- Viele Beispiele und Schaubilder helfen beim Transfer in die Praxis.
- Über 90 Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Musterbriefen und Formularen geben Orientierung und sparen Zeit bei der Bearbeitung.
- Gesetzesmaterialien, insbesondere die Gesetzesbegründung zur Betreuungsrechtsreform sowie aktuelle Gesetzestexte wie z. B. das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) runden diese Praxishilfe ab.
- Intelligente Suchmöglichkeiten, das Stichwortverzeichnis sowie Verknüpfungen der Texte untereinander helfen, die benötigte Information schnell zu finden.
Das Fachportal bietet Ihnen damit alle rechtlichen Grundlagen und Arbeitshilfen, die Sie für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit benötigen.
Für wen ist das Fachportal?
Bestens geeignet ist das Fachportal für in der Berufsbetreuung Tätige, für Mitarbeitende in Betreuungsvereinen und Betreuungsbörden, für Betreuungsrichter und im Betreuungsrecht tätige Rechtspfleger, für Rechtsanwälte sowie für sonstige Beratende zum Teilhaberecht.
FOKUS Betreuungsrecht – inklusive 3 Lizenzen
FOKUS Betreuungsrecht inklusive Zugangsrechte für drei Arbeitsplätze ist für nur 62,- EUR pro Quartal (inkl. MwSt.) erhältlich.
Nutzen Sie unsere Teamlizenz
Mit der Teamlizenz von WALHALLA integrieren wir FOKUS Sozialrecht direkt und ohne Login-Sperre in Ihr Intranet. Geben Sie Ihrem gesamten Team komfortablen Zugang zu den benötigten Rechtsinformationen.
Wir sind persönlich für Sie da!
Sie möchten uns auf die Probe stellen? Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir melden uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Sie können FOKUS Betreuungsrecht jederzeit in Ruhe und unverbindlich testen. Gerne richten wir Ihnen den Testzugang ein, führen Sie persönlich durch FOKUS Betreuungsrecht und informiert Sie über unsere günstigen Konditionen für Mehrplatzlizenzen.
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Messenger-Dienste in der Sozialen Arbeit datenschutzkonform nutzen
Wie kann der Kontakt zum Klienten in der Sozialen Arbeit während der Corona-Krise aufrechterhalten werden? Diese Frage geht derzeit besonders viruelnt. Datenschutz und Schweigepflicht sind dabei zentrale Themen, die sorgsam bei der Entscheidung des Kommunikationsmittels rechtlich abgewogen werden müssen. Das kostenlose Whitepaper trägt fundiert alle wichtigen Informationen zusammen.
Das Wichtigste im Überblick:
Informieren Sie sich in diesem umfangreichen Whitepaper über alle rechtlichen Gegebenheiten rund um Messenger-Dienste in der Sozialen Arbeit. Das Whitepaper ist für Sie gratis.
- Kommunikation über digitale Medien: Eine Herausforderung für die soziale Arbeit
- Rechtmäßigkeit der Nutzung von WhatsApp
- Threema als beispielhafte Alternative
- Grundlegende Begriffe des Datenschutzes in der Praxis der sozialen Arbeit
Dieses Whitepaper ist ein Auszug aus: „Datenschutz und Schweigepflich in der Sozialen Arbeit“
Im September 2020 erscheint das neue Handbuch „Datenschutz und Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit“ des Autorenteams Manuel Pehl und Christoph Knödler. Zum Zeitpunkt der Abgabe des Manuskripts im Walhalla Fachverlag manifestierte sich die Corona-Krise mit Ausgangsbeschränkungen und Herunterfahren des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens. Von heute auf morgen waren Homeoffice-Arbeitsplätze und Beratungsmodelle, die über die Ferne funktionieren, das Mittel der Wahl. In der Sozialen Arbeit besonders virulent war und ist die Frage, wie man in einer solchen Situation mit seinen Klienten in Kontakt bleiben kann. Natürlich bietet sich hier das Kommunikationsmittel an, das sich im privaten Leben vieler Bevölkerungsschichten durchgesetzt hat, namentlich der Messenger-Dienst WhatsApp. Dessen Verwendung ist aber in der Beratungsarbeit datenschutzrechtlich problematisch.
Im Handbuch beschäftigt sich Kapitel 12 daher ausführlich mit der Rechtmäßigkeit der Nutzung von WhatsApp und stellt als beispielhafte Alternative den Dienst Threema vor. Um bereits jetzt in der aktuellen Krisensituation eine fundierte Argumentations- und Arbeitshilfe in Händen zu halten, stellen wir dieses Kapitel vorab als kostenfreies Whitepaper zur Verfügung.
Hier geht‘ s zur Vorbestellung der gebundenen Ausgabe: >> www.walhalla.de/soziales-&-gesundheit/datenschutz-und-schweigepflicht-in-der-sozialen-arbeit.produkt.html
Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht
Im Juni 2018 haben verschiedene Fachleute in einem interdisziplinären Diskussionsprozess mit Gesprächen begonnen, um zwei zentrale Fragen zu klären:
- Wie können Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben?
- Wie kann das Betreuungsrecht verbessert werden?
Der Diskussionsprozess soll anderthalb Jahre dauern. Nun ist Halbzeit. Die Ergebnisse wurden in einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im September 2019 zusammengefasst und veröffentlicht:
>> „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungs-Recht“ (Zwischen-Ergenbis)
Seminar: Schulden und Überschuldung des Betreuten
Zu den Aufgaben von gesetzlichen Betreuern kann es gehören, im Rahmen der Vermögenssorge auf Mahnungen bzw. Vollstreckungsbegehren zu reagieren und die Schulden der Betreuten zu regulieren. Bei Überschuldung des Betreuten, steht der Betreuer vor der Aufgabe, sich mit einem möglichen Insolvenzverfahren auseinanderzusetzen, mit einer Schuldnerberatungsstelle zusammenzuarbeiten und im Fall der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens als Ansprechpartner für den Treuhänder zu agieren.
Das Seminar vermittelt zu diesem Aufgabenbereich das notwendige
Inhalte des Seminars:
- Wie weit gehen Aufgaben des Betreuers im Rahmen der Vermögensvorsorge? Was darf der Betreuer, wo sind seine Grenzen?
- Was ist überhaupt Überschuldung und was sind die typischen Schuldenformen?
- Was ist als „kurzfristige“ Maßnahme zu tun etwa bei Mietschulden, bei Stromschulden, bei Schulden von Versicherungen (z. B. Krankenversicherung bei Privatversicherten), zur Sicherung des Lebensunterhalts?
- Was tun, wenn Pfändung/Zwangsvollstreckung droht (was ist eine Pfändung, was darf gepfändet werden, Pfändungsfreigrenzen; Lohnpfändung; Was ist überhaupt eine Zwangsvollstreckung?)?
- Welche „Sanierungsmöglichkeiten“ gibt es, die der Betreuer anstoßen/durchführen kann (Ratenzahlung/Stundung, Schuldenbereinigungspläne, Bitte um Niederschlagung)?
- Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren, was ist eine Restschuldbefreiung?
- Welche Pflichten kommen bei Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatungsstelle bzw. als Ansprechpartner im Verbraucherinsolvenzverfahren auf den Betreuer zu?
Fakten zum Seminar:
Dauer: 1 Tag, 10 bis 17 Uhr
Ort + Zeit: 12.05.2020, Frankfurt am Main
Teilnahmegebühr: 299,00 EUR inkl. MwSt. (249,00 EUR für Frühbucher)
>> Weitere Infos und Anmeldung!
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Seminar: BTHG 2020
Was kommt auf rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu?
Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) gravierend. Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer – insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsvorsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden – komplizierte Aufgaben zu.
Inhalte des Seminars:
- Kurzer Überblick über alle Reformstufen des BTHG:
Was ist bereits in Kraft, was gilt ab 1.1.2020, was folgt noch zum 1.1.2023 - Änderungen im Leistungsrecht:
Neuerungen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Sozialen Teilhabe - Änderungen im Sozialverwaltungsverfahren für die Eingliederungshilfe:
Antragserfordernis für Leistungen, Beteiligung der Betreuer bzw. des Bevollmächtigten am Teilhabeplan- und Gesamtplanverfahren, neue Regeln zur Bedarfsermittlung - Veränderte Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe im SGB IX ab 1.1.2020:
aus 8 Eingliederungshilfe-Paragrafen im SGB XII werden 61 neue Vorschriften im 2. Teil des SGB IX – mit vollständig neuen Inhalten und Definitionen - Änderungen im SGB XII zum 1.1.2020:
Auswirkungen auf die Grundsicherung in stationären Einrichtungen und in der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) - Neue Vorgaben zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen und Auswirkungen auf die Leistungen
- Neue Personenzentrierung, Trennung von Fachleistung und Lebensunterhalt, Auswirkungen auf Verträge der (stationären) Leistungserbringer
- Reform der Kosten der Unterkunft und Übergangsregelungen
- Neuer Mehrbedarfstatbestand ab 1.1.2020 im künftigen § 42b SGB XII
Fakten zum Seminar:
Dauer: 1 Tag, 10 bis 17 Uhr
Ort + Zeit:
- 20.11.2019, München,
- 04.12.2019, Frankfurt am Main
- 27.01.2020, Hamburg
- 29.01.2019, Kassel
Teilnahmegebühr: 299,00 EUR inkl. MwSt. (249,00 EUR für Frühbucher)
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