Familienentlastungsgesetz: 10 Millionen für Eltern mit kleinem und mittlerem Einkommen

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 27. Juni 2018 das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und damit finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich beschlossen.

Kindergeld und Freibeträge steigen

Vorgesehen ist eine stufenweise Erhöhung von Kindergeld:

  • Ab 1. Juli 2019 soll das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 Euro monatlich steigen.
  • Ab 1. Januar 2021 soll in einer weiteren Stufe eine weitere Erhöhung um 15 Euro erfolgen.

Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er in zwei gleichen Teilen

  • zum 1. Januar 2019 und
  • zum 1. Januar 2020

um jeweils 192 Euro.

Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss:

  • 2019 auf 9.168 Euro und
  • 2020 auf 9.408 Euro.

Kleinere und mittlere Einkommen werden entlastet

Zugute kommen diese Erhöhungen Familien mit kleineren und mittleren Einkommen.

Wie bisher bei jeder Kindergelderhöhung gehen auch diesmal Familien, die im Bezug von SGB II-Leistungen stehen leer aus. Denn nach wie vor wird das Kindergeld auf die Regelsätze angerechnet.

Der Gesetzentwurf kann über die Seiten des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.

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Kinder von Alleinerziehenden im System der existenzsichernden Leistungen

Kinder von alleinerziehenden Eltern sind von Armut bedroht. Dies bestätigt seit Jahren jede Studie, zuletzt der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlüsselt die Bundesregierung nun auf, in welcher Höhe existenzsichernde Leistungen – Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Bildungspaket – von Alleinerziehenden bzw. deren Kindern bezogen wurden: Kinder von Alleinerziehenden im System der existenzsichernden Leistungen weiterlesen

Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung: Urteilsverkündung des BVerfG am 24.07.2018

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte im Januar 2018 über zwei Verfassungsbeschwerden, welche die Anordnung von Fixierungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Gegenstand hatten. Angekündigt ist nun, dass das Bundesverfassungsgericht am 24. Juli 2018 sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden verkünden wird. Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung: Urteilsverkündung des BVerfG am 24.07.2018 weiterlesen

Reform des Betreuungsrechts: Arbeitsgruppe im BMJV ist gestartet

Am 20. Juni 2018 wurde der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gestartet. Zur Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums waren rund 80 Experten aus Wissenschaft, den kommunalen Spitzenverbänden und aus den Bundesländern sowie Vertreter von Verbänden (Behindertenverbände, Berufsverbände, Betreuungsgerichtstag e.V.) eingeladen.

Ziel des Prozesses laut Pressemitteilung des BMJV: Durch Änderungen im Betreuungsrecht soll die Qualität der rechtlichen Betreuung durch Stärkung des Selbstbestimmungsrechts verbessert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass rechtliche Betreuung nur dann angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist.

Der Reformprozess wurde bereits in der 18. Legislaturperiode eingeläutet. Er setzte sich nun mit dem Beschluss der Justizministerkonferenz Anfang Juli 2018 fort und mündet nun in konkrete Arbeitsgruppen, die unterschiedliche Felder bearbeiten sollen:

  • Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers
  • Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht
  • Rechtliche Betreuung und „andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)
  • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht

Ende 2019 sollen die Ergebnisse fest stehen und entsprechende Gesetzgebungsvorschläge auf den Weg gebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV

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Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2018 dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit zugestimmt. Danach wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf eine zeitlich befristete Teilzeit und eine danach erfolgende Rückkehr in die Vollzeittätigkeit gestaltet. Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit auf den Weg gebracht weiterlesen