Arztfigur (Bär)

Bundesrat will Änderungen am Terminservicegesetz

Das Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG), das dem Bundesrat am 23.11.18 vorlag, zielt darauf ab,

  • allen gesetzlich Versicherten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu ermöglichen, indem Wartezeiten auf Arzttermine verkürzt werden, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert wird,
  • die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern, indem die Grundlagen der Bedarfsplanung weiterentwickelt und die Förder- und Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert werden,
  • Leistungsansprüche der Versicherten in einzelnen Bereichen der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung zu erweitern und
  • dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Versorgungsalltag stärker praktisch nutzen können.
  • Über den Gesetzentwurf berichteten wir hier Ende September.

Stellungnahme des Bundesrats

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf fordert der Bundesrat nun,

  • dass die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) in die zeitnahe Terminvermittlung einbezogen werden,
  • dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Präimplantationsdiagnostik sämtliche Kosten übernehmen,
  • dass die Einführung von Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern, die einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie lieferten, in den Krankenhäusern gesetzlich geregelt wird,
  • dass die kassenärztlichen Vereinigungen den barrierefreien Zugang zur ärztlichen Versorgung fördern. Bislang würden nur rund 10 Prozent der Haus- und Augenarztpraxen einen barrierefreien Zugang anbieten.

Kritik äußert der Bundesrat an den geplanten Vereinfachungen bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): er fürchtet, dass sie deren konzernartige Monopolstrukturen weiter begünstigen. Es müsste deshalb eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die sicherstellt, dass MVZ auch künftig eine ausreichende Versorgungssicherheit gewährleisten. Versorgungsentscheidungen müssten frei von patientenschädlichen Fremdeinflüssen sein. Krankenhaus-MVZ oder zahnärztliche MVZ sollten die Zulassung nur erhalten dürfen, wenn sie in der Nähe des Krankenhauses betrieben werden und es einen fachlichen Bezug zwischen den Einrichtungen gibt.

Dagegen lehnt der Bundesrat die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern, ab. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst im Jahr 2017 neu geregelt worden. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Bevor weitere Anpassungen vorgenommen würden, sollte die Evaluation dieser Neuregelung abgewartet werden.

Quelle: Bundesrat

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