AUfkleber: Kein Mensch ist illegal

Der Paritätische zum Migrationsabkommen

Aktuell wird viel über bilaterale und europäische Migrationsabkommen debattiert. Diese werden von staatlichen Akteuren als ein zentrales Instrument zur Steuerung von Migrationsbewegungen angesehen. Dazu hat der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Positionspapier veröffentlicht.

Wertegeleitete Migrationspolitik

In seinem Positionspapier vom Januar 2026 nimmt der Paritätische Gesamtverband, der fast 11.000 soziale Organisationen vertritt, kritisch Stellung zu bilateralen und europäischen Migrationsabkommen. Der Verband fordert eine wertegeleitete Migrationspolitik, die eine solidarische globale Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz anstrebt und die Potenziale von Migration für Deutschland anerkennt.

Arbeitsmigration

Ein wesentlicher Teil der Positionierung befasst sich mit der Arbeitsmigration. Der Verband begrüßt Maßnahmen, die legale Wege für Fachkräfte, Auszubildende und Studierende ausbauen, wie etwa den Abbau langer Wartezeiten bei Visaprüfungen und die Vereinfachung überkomplexer Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse. Dabei wird jedoch die Einhaltung ethischer Rekrutierungsstandards gefordert, um einen schädlichen Fachkräfteverlust („Braindrain“) in den Herkunftsländern zu vermeiden. Zudem sollten auch Menschen ohne formale Qualifikationen – etwa in Anlehnung an die Westbalkanregelung – stärker berücksichtigt werden.

Priorisierung legaler Fluchtwege

Scharfe Kritik übt der Paritätische hingegen an Maßnahmen, die auf die Verhinderung oder Kriminalisierung von Migration abzielen. Er lehnt die Ausstattung von Polizei- und Militärkräften in Partnerländern zum Zweck der Grenzabschottung ab, da dies autoritäre Regime stärken kann. Der Verband fordert stattdessen die Priorisierung legaler Fluchtwege und eine staatliche Seenotrettung, während sogenannte „Pull-Backs“ und die Kriminalisierung ziviler Seenotretter unterbunden werden müssen.

Keine Auslagerung

Hinsichtlich des Flüchtlingsschutzes warnt das Papier vor einer Auslagerung von Verfahren in Drittstaaten oder einer Absenkung des Schutzniveaus. Das individuelle Recht auf Asyl in Deutschland und der EU darf nicht ausgehöhlt werden. Abschiebungen müssen zudem stets unter deutscher Beteiligung erfolgen; Abschiebungen in Drittländer ohne persönlichen Bezug der Betroffenen werden strikt abgelehnt.

Entwicklungshilfe ist kein Druckmittel

Zuletzt fordert der Verband, die Entwicklungszusammenarbeit nicht als Druckmittel für migrationspolitische Ziele zu missbrauchen (Verbot der Konditionalisierung). Insgesamt müssen die Aushandlungsprozesse transparenter gestaltet und die Perspektiven von Betroffenen sowie der Zivilgesellschaft konsequent einbezogen werden.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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