Häuser gemalt

Wohnkostenlücke – Leben unter dem Existenzminimum

Am 7. August 25 erschien im Spiegel ein Artikel über das Leben mit Bürgergeld, wenn die Miete über der „Angemessenheitsgrenze“ liegt. Im Untertitel heißt es: „Wie lebt es sich unter dem Existenzminimum?“

Eine Woche zuvor, am 31.7.25 beantwortete die Bundesregierung eine „kleine Anfrage“ der Linksfraktion im Bundestag zu eben diesem Thema.

Existenzminimum und Angemessenheit

Die Höhe des Bürgergeldes, so ist es gesetzlich geregelt, soll den Mindestbedarf der Lebenshaltungskosten der Leistungsempfangenden decken, also das Existenzminimum. Nicht eingerechnet sind die Wohnkosten. Die zahlt das Jobcenter zusätzlich. Wenn die Kosten „angemessen“ sind. Sind die Wohnkosten aber höher, muss der Leistungsempfangende den überschießenden Teil von seinem Existenzminimum abzweigen. Die Richtwerte für die Angemessenheit werden kommunal berechnet, was jedoch extrem schwierig ist und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese entstehende „Wohnkostenlücke“ bestreiten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es schlicht keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten: Das Geld fehlt dann für Nahrungsmittel, Kleidung, Bildung usw.

Im Durchschnitt über 100 Euro unter dem Existenzminimum

Aus der Antwort der Bundesregierung ergeben sich erschreckende Zahlen: Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Leistungsberechtigte nach dem SGB II für Unterkunft und Heizung hat sich im Jahr 2024 insgesamt auf rund 494 Millionen Euro erhöht. 334.000 Bedarfsgemeinschaften, also 12,6 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften, bekamen nicht die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung erstattet (2023: 12,2 Prozent). Diejenigen, die davon betroffen waren, mussten durchschnittlich rund 116 Euro im Monat (+ 13 % zu 2023: 103 Euro im Monat), rund 17 % der tatsächlichen Kosten (2023: 16 %), aus Regelbedarf oder Ersparnissen selbst finanzieren.

Jedes Jobcenter rechnet anders

Die ausführlichen Zahlen in der Antwort der Bundesregierung legen nahe, dass die Jobcenter sehr unterschiedlich „ihre“ Angemessenheitsgrenze definieren. So kappen einige Jobcenter schon bei kleinsten Überschreitungen die Kostenerstattung, andere erst, wenn die Wohkosten deutlich höher liegen. Scheinbar ist es Glücksache, ob jemand mit einer Wohnkostenlücke zurechtkommen muss oder nicht. Viele Kommunen hinken den steigenden Mietpreisen arg hinterher und rechnen mit völlig unrealistischen Mieten.

Lösungen?

Die Begrenzung der Wohnkosten im Bürgergeld, die Kanzler Merz neulich gefordert hat, wird von der Realität also schon längst übertroffen.

Über mögliche Lösungsansätze berichteten wir hier im Mai 25 und stellten dazu Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vor.

Quellen: SPIEGEL, Bundestag, MDR, IAB, FOKUS-Sozialrecht, Fraktion die Linke (Pressemitteilung vom 8.8.25)

Abbildung: pixabay.com houses-1719055_1280.png