Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) ist seit seiner Einführung im Jahr 1971 nur punktuell geändert worden. Namentlich wurde die als Ersatz für immaterielle Schäden bei Freiheitsentziehung zu leistende Haftentschädigungspauschale mehrfach angehoben. Bei der letzten Anhebung im Jahr 2020 wurden allerdings weitergehende Anpassungen der Haftentschädigungspauschale sowie weitere Änderungen des StrEG vorgeschlagen und diskutiert. Auch wenn diese Vorschläge damals zugunsten eines zügigen Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens im Ergebnis zurückgestellt wurden, zeigte sich fraktionsübergreifend dennoch der grundsätzliche Wille zu weitergehenden Reformen des StrEG, insbesondere im Hinblick auf Verbesserungen für Personen, die wegen letztlich zu Unrecht erlittener Freiheitsentziehung zu entschädigen sind.
Gesetzentwurf
Nun hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze“ (20/14502) vorgelegt.
Ziele des „Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetzes“ (StrERG) sind „die materielle Besserstellung und Unterstützung von Personen, die für eine auf Grund gerichtlicher Entscheidung erfolgte und letztlich zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung zu entschädigen sind, sowie die Stärkung der Rehabilitierung zu Unrecht Verurteilter“, wie es in dem Entwurf heißt. Dadurch solle „die Versöhnung der Betroffenen mit dem Recht“ gefördert werden.
Erhöhung der Haftentschädigungspauschale
Unter anderem sieht der Entwurf konkret vor, die Haftentschädigungspauschale um 25 Euro auf 100 Euro pro Hafttag anzuheben. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten (ab dem 183. Tag) soll die Pauschale demnach 200 Euro pro Tag betragen.
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat unter anderem dafür aus, die geplante Erhöhung der Pauschale ab dem 183. Tag zu streichen. Diese sei „nicht nachvollziehbar und nicht erforderlich“. Die Bundesregierung kündigt in ihrer Gegenäußerung an, den Streichungsvorschlag zu prüfen.
Entschädigung für SED-Opfer
Gute Chancen auf Verabschiedung noch vor der Bundestagswahl hat das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR„. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie die oppositionellen Fraktionen von Union und FDP einigten sich nach eigenen Angaben auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Über ihn soll der Bundestag in der nächsten Woche abstimmen.
Wesentliche Punkte sind unter anderem die Erhöhung der Einmalzahlung für Opfer der Zwangsaussiedlung von 1.500 auf 7.500 Euro sowie die Beweislastumkehr bei der Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden politischer Haft. Über den Entwurf berichteten wir hier im September 2024.
Quellen: Bundestag, Bundesministerium der Justiz, FOKUS-Sozialrecht, Tagessschau
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