Mehr Pflegekräfte
Der Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) sieht vor, dass alle Einrichtungen der vollstationären Altenpflege einschließlich der Kurzzeitpflege in Deutschland im Rahmen des Sofortprogramms bei ihrer täglichen Leistungserbringung unterstützt werden, ohne dass dies mit einer finanziellen Belastung der von der Pflegeeinrichtung versorgten Pflegebedürftigen verbunden ist.
Rechtsanspruch auf mehr Personal
Rechtsgrundlage ist der § 8 SGB XI, hier der im PpSG geplante neue Absatz 6. Hier erhalten die Einrichtungen unmittelbar einen gesetzlichen Anspruch, auf Antrag schnell und unbürokratisch zusätzliche Pflegefachkräfte durch einen Zuschlag finanziert zu bekommen:
- Einrichtungen mit bis zu 40 Plätzen erhalten jeweils einen Zuschlag zur Finanzierung einer halben zusätzlichen Pflegestelle,
- Einrichtungen mit 41 bis zu 80 Plätzen einen Zuschlag zur Finanzierung einer zusätzlichen Pflegestelle,
- Einrichtungen mit 81 bis zu 120 Plätzen einen Zuschlag zur Finanzierung von anderthalb zusätzlichen Pflegestellen und
- Einrichtungen ab 121 Plätzen einen Zuschlag zur Finanzierung von zwei zusätzlichen Pflegestellen.
So sollen etwa 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege geschaffen werden.
Ziel
Ziel ist es, insbesondere den Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Altenpflege pauschal teilweise abzudecken.
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass es sich um zusätzliches Pflegepersonal handelt. Mit den zusätzlichen Pflegekräften erhalten die Pflegebedürftigen einen erhöhten Anspruch auf mehr Pflege. Es muss sich hierbei grundsätzlich um Pflegefachkräfte handeln. Soweit es der Pflegeeinrichtung innerhalb von 3 Monaten nicht gelingt, Pflegefachkräfte zu finden, ist ein Vergütungszuschlag auch für Pflegehilfskräfte zulässig.
Finanzierung
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals