Einige Änderungen im Sozialrecht treten im neuen Jahr in Kraft. Ein Überblick:
Kindergeld
Das Kindergeld wird zum Jahresanfang um vier Euro von 255 Euro auf 259 Euro erhöht. Weiterhin werden Menschen mit höherem Einkommen durch den steuerlichen Kinderfreibetrag bevorzugt.
Kinderkrankengeld
Die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil bleibt auch im Jahr 2026 bei 15 Tage und für Alleinerziehende bei 30 Tage. Die Regelung war ursprünglich bis Ende 2025 begrenzt.
GKV-Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen wird von 2,5 auf 2,9 Prozent erhöht. Allgemein wird bei vielen Kassen ein noch höherer Zusatzbeitrag erwartet.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Ab 2027 dann auf 14,60 Euro. Die Mindestlöhne in der Pflege werden ebenfalls erhöht, allerdings erst zum Juli 2026.
Minijob
Da seit 2022 die Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) an die Höhe des Mindestlohns geknüpft ist, steigt diese 2026 auf 603 Euro. Auch die Berechnungen der reduzierten Sozialbeiträge im sogenannten Übergangsbereich – Einkünfte zwischen 603 und 2.000 Euro – ändert sich
Fallmanagement in der Rentenversicherung
In der Rentenversicherung wird ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt.
Sozialleistungen bargeldlos
Sozialleistungen sollen grundsätzlich nicht mehr bar ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass eine Überweisung auf ein Girokonto Standard werden soll. Barzahlungen sollen nur noch in Ausnahmefällen gestattet sein, wenn den Leistungsempfängerinnen und -empfängern eine Kontoeröffnung nicht möglich ist.
Bemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung betragen nun 69.750 Euro (5.812,50 im Monat), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 101.400 Euro (8.450 im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 77.400 Euro (6.450 im Monat).
Pflegeversicherung und Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Änderungen im SGB XI wurden am 19.12.2025 auch im Bundesrat endgültig verabschiedet. Die Reform des SGB II wurde im Bundeskabinett verabschiedet, hat de parlamentarischen Gang also noch vor sich. Beides Stoff für weitere Beiträge hier im neuen Jahr.
Quellen: FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: Fotolia_219400048_Subscription_XXL.jpg