Münzen anwachsend

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit dem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ sollen gute Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden. Dazu werden die Rahmenbedingungen für deren weiterhin freiwilligen Auf- und Ausbau im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht verbessert. Außerdem werden mit dem Gesetz weitere Sozialgesetze punktuell geändert.

Neuauflage aus der Ampelzeit

Dieses Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Legislaturperiode (Ampel) nicht abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist daher nicht in Kraft getreten. In der laufenden 21. Legislaturperiode steht das Vorhaben nun erneut auf der Tagesordnung.

Mit diesem Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung „zielgerichtet“ fortentwickelt werden. In den letzten Jahren deutlich gewordene Verbreitungshindernisse sollen beseitigt und neue Anreize gesetzt werden, damit in möglichst vielen Unternehmen gute Betriebsrenten selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten werden.

Schwerpunkte

Schwerpunkte des Gesetzes sind dabei Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.

  • Im Arbeitsrecht wird u. a. das 2018 eingeführte und auf Tarifvertrag beruhende Sozialpartnermodell weiterentwickelt. Insbesondere werden neue Möglichkeiten eröffnet, damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können. Außerdem wird das Arbeitsrecht im Hinblick auf eine möglichst hohe Verbreitungswirkung punktuell modifiziert.
  • Die Einführung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene wird erleichtert.
  • Das Abfindungsrecht wird flexibler gestaltet. Der vorzeitige Bezug von Betriebsrenten wird an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Entbürokratisierung

Mit diesen Maßnahmen verbunden ist eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung.

Quelle: BMAS

Abbildung: pixabay.com money-g13f5232b3_1280.jpg