Die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) hat im März 2025 ihre „Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser“ überarbeitet und aktualisiert. Sie richten sich an Betreiber*innen von Schutzeinrichtungen in Deutschland und dienen als Orientierungsrahmen für
- Zugang und Aufnahme: 24‑Stunden‑Erreichbarkeit, selbstkostenfreie und niederschwellige Aufnahme unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus,
- Schutzniveau und räumliche Ausstattung: Separate Räume für Frauen und ihre Kinder, ausreichende Privatsphäre, sichere Tür‑ und Fensterverriegelungen, Barrierefreiheit,
- Personelle Ressourcen und Qualifikation: Fach‑ und Zusatzpersonal (z. B. Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen), regelmäßige Fort‑ und Weiterbildungen, Supervision,
- Kindgerechte Angebote: Eigene Spiel‑ und Rückzugsbereiche für Kinder, psychosoziale Begleitung, altersgerechte Gruppenarbeit,
- Vernetzung und Partizipation: Kooperation mit Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Gesundheits‑ und Jugendhilfe sowie Einbindung von Bewohnerinnen in die Konzeptentwicklung.
Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen
Die Qualitätsempfehlungen berücksichtigen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und internationale Vorgaben wie die Istanbul-Konvention. Sie bieten eine Orientierung für den Aufbau neuer Schutzeinrichtungen und die Weiterentwicklung bestehender Angebote. Die Qualitätsempfehlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Frauenhäusern und Wohlfahrtsverbänden erarbeitet.
Istanbul-Konvention
Die „Istanbul‑Konvention“ ist der offizielle Titel des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, das am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde. Wesentliche Punkte sind:
- Definition von Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierungsform (Art. 3)
- Prävention (z. B. öffentliche Kampagnen, Schulungen für Fachkräfte)
- Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen (insb. Frauenhäuser, Beratungsstellen, Hotlines)
- Strafverfolgung und effektive Rechtsdurchsetzung
- Koordination der Maßnahmen auf allen staatlichen Ebenen und unabhängige Evaluierung durch das Expert*innengremium GREVIO.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland ist die Istanbul‑Konvention seit Februar 2018 geltendes Recht. Sie verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Bereitstellung und Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Beratungsangeboten, zur Schulung von Fachpersonal und zur fortlaufenden Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Die Konvention liefert den rechtlichen Rahmen der Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser. Sie macht nachhaltige Finanzierung, barrierefreien Zugang und fachliche Standards zu verbindlichen Vorgaben. Durch die verbindliche Evaluierung (GREVIO‑Berichte) wird die Umsetzung kontinuierlich kontrolliert und weiterentwickelt.
Quellen: Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), Paritätischer Gesamtverband, Schweizerische Menschenrechtsinstitution SMRI, FOKUS-Sozialrecht
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