Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro für den Bundesfreiwilligendienst genehmigt. Die VE soll im Jahr 2026 fällig werden. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung zur vorläufigen Haushaltsführung 2025 (20/15041).
Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtungserklärung (VE) wird benötigt, um in dem im Bundesfreiwilligengesetz (BFDG) vorgesehenen Verfahren eine entsprechend rechtlich bindende Zusicherung zur Finanzierung für die meist überjährig auszuschreibenden Plätze im Bereich des Bundesfreiwilligendienstes erteilen zu können.
Die VE dient der Sicherstellung der kontinuierlichen Bewilligung einer überjährigen Maßnahme (Abschluss von BFD-Vereinbarungen), deren diesjähriger und damit durch Ausgaben finanzierter Teil als Fortsetzungsmaßnahme nach Artikel 111 Absatz 1 Buchstabe c des Grundgesetzes in der vorläufigen Haushaltsführung
möglich ist. Die Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 kann nicht abgewartet werden.
Warnungen der Verbände
Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ) hatte genauso wie der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Rote Kreuz, die AWO und andere Verbände gewarnt, dass fehlende verbindliche Finanzzusagen des Bundes die Vertragsabschlüsse für den BFD ab April 2025 gefährden könnten. Dies liegt daran, dass viele Einsätze im BFD üblicherweise im Sommer beginnen und über ein Jahr laufen, weshalb Träger frühzeitig Planungssicherheit benötigen – auch für das Jahr 2026.
Bundesfreiwillige sind unverzichtbar
Die Bundesfreiwilligen leisten in ihren Einrichtungen unverzichtbare Arbeiten, ohne
die ein regulärer Weiterbetrieb, insbesondere in systemkritischen Bereichen, kaum möglich wäre. So unterstützen sie u. a. im Bereich des Gesundheits- und Pflegesystems, der Wohlfahrtspflege, im Zivil- und Katastrophenschutz, der Integration sowie in anderen Teilen der sozialen gemeinwohlorientierten Infrastruktur (Senioren, Menschen mit Behinderung).
Langfristige Lösungen gefragt
Die Genehmigung der 100 Millionen Euro ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Bundesfreiwilligendienstes. Es löst das akute Problem der fehlenden Vertragsschlüsse und ermöglicht die Fortführung des Dienstes. Es ist jedoch wichtig, dass langfristige Lösungen gefunden werden, um die Finanzierung und Attraktivität der Freiwilligendienste nachhaltig zu sichern.
Quellen: Bundestag, Paritätischer Gesamtverband, BAK FSJ, Süddeutsche
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