Wachturm an der Grenze, Grenzzaun

Höhere Entschädigung für SED-Opfer

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das zum einen Entschädigungsleistungen für Opfer des SED-Regimes erheblich verbessert.

Opferrente steigt dynamisch

Das Gesetz sieht vor, die Opfer des SED-Regimes in der ehemaligen DDR angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besser abzusichern. So steigt die monatliche Rente für ehemalige DDR-Häftlinge ab Juli 2025 von 330 auf 400 Euro. Außerdem steigt die Opferrente künftig automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung und ist nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt.

Auch für in der DDR beruflich Verfolgte steigt ab Juli 2025 die Ausgleichsleistung von 240 auf 291 Euro. Ab dem Jahr 2026 ist dafür ebenfalls eine Dynamisierung vorgesehen. Die erforderliche Mindestverfolgungszeit für den Bezug dieser Leistung wird um ein Jahr verkürzt.

Vermutungsregelung kommt

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden bei SED-Opfern: Liegen bestimmte schädigende Ereignisse und bestimmte gesundheitliche Schädigungen vor, wird zukünftig vermutet, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Auch die Einmalzahlung für Opfer von Zwangsaussiedlungen steigt: Sie beträgt zukünftig 7.500 Euro. Außerdem können Opfer von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb des Beitrittsgebietes eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten.

Fonds für Härtefälle

Das Gesetz sieht ebenso vor, dass die Stiftung für ehemalige politische Verfolgte Leistungen aus einem geplanten Härtefallfonds beziehen kann. Zuvor hatte der Möbelhändler IKEA angekündigt, den Fonds mit sechs Millionen Euro zu unterstützen. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit von der Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen profitiert.

Im September 2024 berichteten wir hier ausführlich über den Inhalt des Gesetzes.

Quelle: Bundesrat, Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com border-2232996_1280.jpg